„Erinnerung an dunkle Nazi-Zeit“
AfD-Versammlung am Waldspielplatz: Pfaffenhofener SPD schreibt offenen Brief an MTV-Vorstand

01.10.2024 | Stand 01.10.2024, 20:03 Uhr |

In der Gaststätte am Waldspielplatz des MTV Pfaffenhofen fand die AfD-Kreisversammlung statt. Foto: Ermert

Mit einem offener Brief hat die Pfaffenhofener SPD auf die AfD-Kreisversammlung am Waldspielplatz reagiert. Markus Käser, Florian Brunthaler, Adolf Lohwasser und Andre Gersdorf wenden sich darin an den MTV-Gesamtvorstand – und fordern vom größten Sportverein der Kreisstadt ein „Schutzschild gegen Rechtsextremisten“.

  

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Die AfD-Veranstaltung am Waldspielplatz habe viele Pfaffenhofener beunruhigt, startet das Quartett seine Ausführungen. Besonders besorgniserregend erscheine die Tatsache, dass die Veranstaltung ausgerechnet am Waldspielplatz stattfand, der einst Schauplatz von SS-Treffen gewesen sei. Der Einsatz von Straßensperren und Sicherheitskontrollen habe den Eindruck verstärkt, dass keine „normale“ Parteiveranstaltung stattfand. Sie weckte hingegen bei vielen düstere Erinnerungen und befremdliche Gefühle.

„Sportplätze und Vereine Orte der Gemeinschaft“



Bekanntlich werde die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet, da Teile der Partei rechtsextremistische Positionen vertreten, heißt es im Brief weiter. Sportplätze und Vereine seien Orte der Gemeinschaft und des Zusammenhalts, unabhängig von politischer, kultureller oder sozialer Herkunft. Der Waldspielplatz sei für Generationen seit mehr als 100 Jahren ein Treffpunkt für Sport und Freizeit.

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Als Verein, der sich im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ engagiert, sei es sehr positiv zu bewerten, dass der Vorsitzende Helmut Reiter signalisiert habe, in Zukunft keine solchen Veranstaltungen mehr auf dem Vereinsgelände zuzulassen. „Dies ist ein wichtiges Zeichen gegen Spaltung und Ausgrenzung“, schreiben die SPD-ler. Um diesen Kurs verbindlich zu festigen, gäbe es ein wirksames Schutzschild, fahren sie fort: Die Satzungsänderung mit dem Wortlaut „Keine Organisation, die vom Verfassungsschutz auf Bundes- oder Landesebene beobachtet wird, darf das Vereinsgelände für Veranstaltungen nutzen.”

PK

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