Bergheimer Bürgermeister muss wegen seiner umstrittenen „Weihnachtsbotschaft“ Geldauflage zahlen
Mt blauem Auge davongekommen

05.05.2022 | Stand 05.05.2022, 15:40 Uhr
−Foto: S. Hofmann

Von Stefan Janda

Das Disziplinarverfahren gegen den Bergheimer Bürgermeister Tobias Gensberger steht vor dem Abschluss - mit einem versöhnlichen Ausgang für den Kommunalpolitiker. Wie die bayerische Landesanwaltschaft mitteilt, wird das Verfahren demnächst eingestellt. Als Auflage muss der 36-Jährige einen niedrigen vierstelligen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. 

Was der Bürgermeister der gut 1900 Einwohner zählenden Gemeinde zwischen Neuburg und Ingolstadt von dieser Entscheidung hält, bleibt offen. Gensberger ist weiterhin für eine Stellungnahme nicht zu erreichen - so wie seit Beginn des Verfahrens. Wie berichtet, war es Ende Dezember wegen einer Weihnachtsbotschaft des Rathauschefs im Gemeindeblatt zum Eklat in Bergheim gekommen. Darin hatte sich Gensberger derart unglücklich ausgedrückt, dass der Eindruck entstanden war, er sei ein Impfgegner. Gleichzeitig polarisierte der Bürgermeister mit einer Schilderung seiner eigenen Covid-19-Erkrankung und der Behandlung mit Antikörpern.

Das Schreiben hatte ein bundesweites Echo ausgelöst, sowohl positiv als auch negativ - und dem Bergheimer in der Heimat gewaltigen Ärger beschert. Das Landratsamt meldete den Fall an die Landesanwaltschaft, die ein Disziplinarverfahren einleitete. Darin ging es sowohl um den Inhalt als auch um die Form der umstrittenen Weihnachtsbotschaft. "Inhalt und Aufmachung eines Amtsblatts und dort veröffentlichte amtliche Äußerungen müssen die Grenzen für eine zulässige kommunale Öffentlichkeitsarbeit wahren", hieß es damals aus München. Gleichzeitig distanzierte sich der Bergheimer Gemeinderat von dem Grußwort, eine eindeutige Rücktrittsforderung aus dem Gremium gab es allerdings nicht. 

Gleiches gilt für eine eindeutige Entschuldigung Gensbergers, der Ende Dezember zumindest in einer schriftlichen Stellungnahme zurückgerudert war. Von Reue und Bedauern schrieb der Kommunalpolitiker aus den Reihen der Dorfgemeinschaft Bergheim. Und davon, definitiv kein Impfgegner zu sein. 

Das Disziplinarverfahren bei der Landesanwaltschaft lief indes weiter. Der Ausgang: lange Zeit völlig offen. Nun ist die Justizbehörde allerdings zur Einsicht gelangt, "dass es sich noch um ein minderschweres Dienstvergehen handelt". Der Einstellung gegen Zahlung der Geldauflage habe Gensberger bereits zugestimmt, heißt es. Sobald die sogenannte Einstellungsverfügung erlassen ist, dürfte das Thema erledigt sein. Wie das allerdings in der Gemeinde Bergheim aussieht, wo der Fall wochenlange Diskussionen ausgelöst hatte, steht auf einem andere Blatt - zumal es für den jungen Bürgermeister bereits das zweite Disziplinarverfahren nach 2016 ist. Auch damals endete alles mit der Einstellung.