Ein biomechanisches Gutachten steht im Mittelpunkt des 41. Verhandlungstages im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess vor dem Landgericht Ingolstadt am Dienstag. Es geht auf einen Beweisantrag der Verteidigung des Mitangeklagten Sheqir K. zurück.
Und soll unter anderem nachweisen, dass durch das Drücken auf oder gegen das Knie des Fahrers lediglich eine Kraftübertragung bis maximal zur Ferse erfolge und eine Kraftübertragung auf den Fuß nicht möglich sei.
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Sheqir K. als alleinigen Täter beschuldigt
Die Angeklagte Shahraban K.B. hatte in ihrer Erklärung zum Tathergang behauptet, ihre Beine hätten so gezittert, dass sie nicht fahren konnte. Sheqir K. habe seine Hand auf ihr Knie gedrückt, um zuerst die Bremse für den Start des Wagens und später das Gaspedal zu betätigen. Sie hatte den aus dem Kosovo stammenden Sheqir K. als alleinigen Täter für den Mord an der 23-jährigen Khadidja O. beschuldigt.
Beginn diesmal erst um 12.30 Uhr
K.s Verteidiger wollen nun durch die Aussage des Sachverständigen bekunden, dass die Angaben der Deutsch-Irakerin „in diesem zentralen Punkt ihrer Aussage nicht den Tatsachen entspricht“ und die Belastung ihres Mandanten „unglaubhaft“ sei. Ob der Sachverständige dies bestätigt, wird sich zeigen. Die Verhandlung beginnt am Dienstag ausnahmsweise erst um 12.30 Uhr.
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