Lockdown bis Mitte Februar

Schulen bleiben geschlossen – FFP2-Maskenpflicht nun bundesweit

19.01.2021 | Stand 19.01.2021, 22:40 Uhr
Kauf4 −Foto: SCHMATLOCH

Schulen bleiben geschlossen – FFP2-Maskenpflicht nun bundesweit

(ty) Der bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird bis Mitte Februar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder heute beschlossen. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird zudem die Maskenpflicht verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden, wie es in Bayern bereits seit gestern gilt. „Wird das Virus gefährlicher, muss die Maske besser werden“, sagte Ministerpräsident Markus Söder in der Pressekonferenz nach den Beratungen.

Schulen sollen bis 14. Februar geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht soll ausgesetzt werden. In Kitas soll genauso verfahren werden.

Merkel hat die Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar mit der Gefahr des mutierten Coronavirus begründet. „Wir müssen jetzt handeln“, sagte Merkel. Es sei nun noch Zeit, der Gefahr vorzubeugen. Sonst könnten die Zahlen stark steigen.

Zwar zeigten die harten Einschnitte Wirkung, sagte Merkel. Diesen Bemühungen drohe aber „ernsthafte Gefahr“, die man heute klarer sehe. Merkel verwies auf die Mutation des Virus, die vor allem in Großbritannien und Irland aufgetaucht sei. Bisherige Erkenntnisse deuteten darauf hin, dass dieses mutierte Virus sehr viel ansteckender sei. In Deutschland seien bereits einzelne Fälle bekannt.

Bei den Beratungen von Bund und Ländern hat es Streit darüber gegeben, wie bei einer Verlängerung des Lockdowns mit Schulen und Kitas umgegangen werden soll. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern der Beratungen. Man habe sich beim Schulthema verhakt und suche nach einem Kompromiss. Einige Länder wollten offensichtlich den härteren Kurs von Kanzlerin Angela Merkel nicht mitmachen.

Über Ausgangssperren sei laut Bundeskanzlerin Merkel nicht gesprochen. Es bleibe jedoch Städten und Landkreisen mit einer besonders hohen Inzidenz unbenommen, derartige Maßnahmen in Kraft zu setzen, wie es in Bayern Praxis ist ab einer Inzidenz von 200. Für Bayern habe sich mit den heutigen Beschlüssen ohnehin nicht viel geändert, wie Markus Söder anmerkte.

Ob mit der heutigen, mäßigen Verschärfung und Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen der angepeilte Inzidenzwert von 50 bundesweit erreicht werden kann, das wollte Kanzlerin Merkel nicht bestätigen. Die Möglichkeit sei jedoch nicht ausgeschlossen.

Maßnahmen im Detail:

KONTAKTE
Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.

MASKEN
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften sollen besser schützende Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.

KITAS & SCHULEN
Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.

ALTEN- & PFLEGEHEIME
Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.

GOTTESDIENSTE
Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

ARBEIT & HOMEOFFICE
Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.

STEUERFÖRDERUNG FÜR COMPUTER
Wer sich „bestimmte digitale Wirtschaftsgüter“ zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz von der Steuer absetzen können – rückwirkend zum 1. Januar. Es geht um „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“.

HOTSPOTS
In Ländern und Landkreisen, wo sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Menschen infizieren, sollen gegebenenfalls härtere Maßnahmen greifen. Auch dort soll es eine realistische Chance geben, das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bis Mitte Februar zu erreichen.

IMPFUNGEN
Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. Der Bund will versuchen, den Ländern verlässliche Impfstoff-Lieferzeiten für die jeweils kommenden sechs Wochen zu nennen.

VIRUS-MUTATIONEN
Die kursierenden Varianten des Coronavirus sollen laut einer seit Dienstag geltenden Verordnung stärker auf den genauen Virustyp untersucht werden (Sequenzierung). Der Bund soll bis Anfang Februar erste Ergebnisse dazu vorlegen. Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in Großbritannien oder Irland, die deutlich ansteckender sein könnten.

GESUNDHEITSÄMTER
Studenten sollen für die Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April für die Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern gewonnen und geschult werden. Ziel ist, eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer Inzidenz von 50 sicherzustellen.

CORONA-HILFEN
Der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Soloselbständige soll einfacher werden, die Hilfen ausgeweitet. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird für Unternehmen, die Anspruch auf Hilfszahlungen haben und rechtzeitig einen aussichtsreichen Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt.

NÄCHSTE SCHRITTE
Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.

WEITER GILT UNTER ANDEREM
Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Auch Friseure, Massagepraxen oder Kosmetikstudios bleiben zu.