„Keine Zahlungsunfähigkeit“
Lauterbach dementiert Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung – Reform angekündigt

07.10.2024 | Stand 08.10.2024, 11:11 Uhr |

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat auf einer Pressekonferenz Medienberichte dementiert, wonach die Pflegeversicherung vor dem Bankrott stehen soll. − Foto: Kay Nietfeld/dpa

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einem Medienbericht widersprochen, wonach der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland eine baldige Zahlungsunfähigkeit bevorstehe.

  

„Die Pflegeversicherung ist nicht insolvent, ihr droht auch nicht die Insolvenz“, sagte Lauterbach am Montag in einem Pressestatement. „Daher bürgt auch die Bundesregierung dafür, dass die Pflegebedürftigen und die Angehörigen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass die Pflegeversicherung für die Versorgung bezahlt und für die Leistungen aufkommt.“

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Lauterbach räumte aber ein, dass die Pflegeversicherung derzeit finanziell erheblich unter Druck steht. „Wir haben eine Schwäche bei den Einnahmen und hohe Ausgaben“, sagte er. Das liege an einem starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen und der schwachen konjunkturellen Lage. Der Minister kündigte an, „in Kürze“ eine größere Pflegereform auf den Weg bringen zu wollen. „Wir sind da in der Feinabstimmung“, sagte er.

„Notoperation“ an der Pflegeversicherung



Ein Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sorgte zuvor in Berlin für Wirbel. Demzufolge wird in der Ampel-Koalition wegen der Finanzlage der Pflegeversicherung fieberhaft an einer Notoperation gearbeitet. Das RND schrieb unter Berufung auf Koalitionskreise weiter, es drohe eine Zahlungsunfähigkeit. Das Bundesgesundheitsministerium trat dem entgegen: „Die Pflegeversicherung ist nicht pleite. Dafür wird der Gesetzgeber sorgen.“ Doch nun muss geklärt werden, woher das Geld dafür kommen soll und wie sehr die Beitragszahler dafür zur Kasse gebeten werden.

Eine erste Pflegereform hatte die Koalition schon umgesetzt. Sie brachte Entlastungen für Pflegebedürftige bei Eigenanteilen, die sie im Heim zahlen müssen, aber auch bereits einen höheren Beitrag: Für Menschen ohne Kinder stieg er Mitte 2023 auf 4 Prozent und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Familien mit mindestens zwei Kindern zahlen - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil - nun weniger als zuvor.

Milliarden fehlen



Doch die Finanzprobleme der Pflegeversicherung blieben. Das Gesundheitsministerium begründet das nun unter anderem mit eben dieser vorangegangenen Reform, die Pflegebedürftige in Heimen erheblich entlastet habe, und auch damit, dass es mehr Pflegebedürftige als angenommen gebe. Zudem seien Löhne in der Pflege gestiegen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der auch die Pflegekassen vertritt, hatte schon im Juni ein Minus von 1,5 Milliarden in diesem und 3,4 Milliarden Euro im nächsten Jahr prognostiziert. Rechnerisch entspräche das einer Beitragsanhebung von 0,2 Punkten zum nächsten Jahr. Nun wird in der Regierung laut RND aber von einem Erhöhungsbedarf von 0,25 bis 0,3 Punkten ausgegangen. Auch der Spitzenverband der Kassen korrigierte am Montag auf 0,25 Prozentpunkte nach oben. Wenn andere Reformen ausblieben, sei mindestens so viel notwendig, damit die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung gesichert bleibe.

Anstieg auch bei Krankenkassenbeiträgen erwartet



Auch bei den Krankenkassenbeiträgen wird - wie schon länger bekannt ist - mit einem Anstieg im nächsten Jahr gerechnet. Beim Kassen-Spitzenverband ist von mindestens 0,6 Prozentpunkten die Rede, laut RND könnten es auch 0,7 werden. Zusammen mit dem Pflegeversicherungsplus also bis zu 1 Prozent Abzüge mehr? Das wären bei einem Brutto von 3.000 Euro grob gerechnet 15 Euro weniger netto im Monat (die anderen 15 Euro zahlt der Arbeitgeber) - aufs Jahr gerechnet also 180 Euro weniger.

Genaueres wird erst in den kommenden Wochen klar. Ein Expertengremium - der sogenannte Schätzerkreis - gibt jährlich im Herbst eine Prognose zur Finanzentwicklung bei den Krankenkassen und eine rechnerisch daraus folgende mögliche durchschnittliche Beitragserhöhung ab.+

− dpa/afp

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