Landratsamt weist Peta-Forderung nach Kutschenverbot zurück

Nach tödlichem Verkehrsunfall bei Hirschberg

30.07.2020 | Stand 30.07.2020, 15:49 Uhr
−Foto: F. Rieger

Nach tödlichem Verkehrsunfall bei Hirschberg

Hirschberg (ty) Ein generelles Fahrverbot für Pferdekutschen auf Kreisstraßen wird es im Landkreis Eichstätt nicht geben. Dies hat das Landratsamt am Donnerstag gegenüber unserer Zeitung mitgeteilt.

Auslöser für die DK-Anfrage war ein offener Brief, den die Tierrechtsorganisation Peta am Mittwochnachmittag an Medienvertreter und das Landratsamt versandt hatte. Wie berichtet, wurde darin unter Bezugnahme auf einen tödlichen Verkehrsunfall am vergangenen Samstag bei Hirschberg (Gemeinde Beilngries) gefordert, dass Landrat Alexander Anetsberger (CSU) höchstpersönlich ein Verbot von Pferdekutschen auf Kreisstraßen erlassen sollte. Der 22-jährige Biker war nach einer langgezogenen Kurve auf einen von zwei Pferden gezogenen Planwagen aufgefahren und gestorben.

Ein solches generelles Verbot für alle Kreisstraßen sei überhaupt nicht möglich, so Manfred Schmidmeier, Pressesprecher am Landratsamt Eichstätt, im Gespräch mit unserer Zeitung. Selbiges geht aus der Antwort des Landratsamtes an Peta hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Das Landratsamt habe die Thematik "sicherheits-, verkehrs- und veterinärrechtlich zu betrachten". Grundsätzlich gebe es "Richtlinien, Regeln der Technik und Verhaltensvorschriften für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge". Dazu heißt es in der Antwort des Landratsamtes: "Soweit diese erfüllt sind, ist eine Verkehrsteilnahme zulässig und kann von einer Kreisverwaltungsbehörde nicht unbegründet untersagt werden.

Wenn in einer Stadt oder in einem bestimmten innerörtlichen Bereich ein Verbot erfolgt, so sind hier sicherheitsrechtliche Bedenken grundlegend. Im außerörtlichen Verkehr ist dies grundsätzlich nicht möglich. Unübersichtliche oder gefährliche Stellen sind mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung belegt. Alle Kutschen unter Generalverdacht ungenügender Sicherheitsanforderungen zu stellen, liegt uns fern." Zudem sind Kutschen bei Weitem nicht das einzige langsame Verkehrsmittel auf den Straßen.

Aus veterinärrechtlicher Sicht habe man die Peta-Anfrage ebenfalls einer Prüfung unterzogen. Man habe keine Grundlage für ein generelles Verbot von Pferden im Straßenverkehr gefunden.

Über allem stehe die Tragik dieses Unfalls, will das Landratsamt betont wissen. "Landrat Alexander Anetsberger hat in tiefer Anteilnahme mit den Angehörigen das Schicksal des verunglückten Motorradfahrers besonders bewegt." Auch den verletzten Mitfahrern der Kutsche sei eine baldige Genesung zu wünschen.

Peta hatte in dem offenen Brief weniger hierauf als vielmehr auf die eigene Überzeugung abgezielt, dass Kutschen grundsätzlich nicht "in den modernen Straßenverkehr" gehören. Allzu viel Arbeit hatte die Organisation mit dem Schreiben im Übrigen wohl nicht, wie Recherchen unserer Zeitung zeigen. Immer wieder, wenn schwere Unfälle mit Kutschen passieren, werden Mitteilung mit einem nahezu identischen Wortlaut an Zeitungen und Politiker der jeweiligen Region versandt.