Konsequente Kontrollen

Stadt und Polizei überprüfen Einhaltung der Allgemeinverfügung

19.03.2020 | Stand 19.03.2020, 13:47 Uhr
Innenstadt −Foto: SCHMATLOCH

Stadt und Polizei überprüfen Einhaltung der Allgemeinverfügung

(ty) Die Stadt Ingolstadt weist nochmals ausdrücklich auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern hin – sowohl für Versammlungen, aber gerade auch für Gastronomiebetriebe. Die Allgemeinverfügung regelt eindeutig: Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6 bis 15 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen ist zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung, dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten.

Cafés, Bars, Eisdielen, Biergärten etc. gehören ausdrücklich nicht zu der ausgenommenen Kategorie. Lediglich Speiselokale dürfen unter Einhaltung der oben genannten Vorgaben geöffnet haben. Das städtische Ordnungs- und Gewerbeamt und die Ingolstädter Polizei werden die Einhaltung überprüfen und kontrollieren. Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar und können geahndet werden – das Gesetz sieht bis zu zwei Jahre Haftstrafe und hohe Geldstrafen vor.

Die Stadt Ingolstadt widerholt ihren dringenden, das eigene Zuhause nur für die Erledigung zwingend notwendiger Dinge (Einkaufen, Weg zur Arbeit, kurze Spaziergänge) verlassen.