Klare Ansage

Maskenpflicht, Sperrstunde, Alkohol, Feiern: Bayern verschärft Corona-Maßnahmen deutlich

15.10.2020 | Stand 15.10.2020, 15:06 Uhr
Labor −Foto: Michael Bührke / pixelio.de

Maskenpflicht, Sperrstunde, Alkohol, Feiern: Bayern verschärft Corona-Maßnahmen deutlich

(ty) Was passiert, wenn bayerische Kommunen zu viele Corona-Neuinfektionen verzeichnen? Das hat die Staatsregierung heute Nachmittag bekannt gegeben. Es kommt ein Ampel-System. Die folgenden Maßnahmen beziehen sich auf die Inzidenz von Infizierten auf 100 000 Einwohner und sieben Tage.

Bis 35 (grün):
Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

Zwischen 35 und 50 (gelb):
Die Maskenpflicht wird ausgeweitet, etwa in der Schule ab Klasse 5, auch im Unterricht, oder in der Uni Vorlesung. Maskenpflicht gilt dann auch auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen oder Passagen. Die Kommunen setzen fest, welche Gebiete ausgewiesen werden. Mund-Nasen-Schutz muss auch in öffentlichen Gebäuden, etwa in Behörden, getragen werden. Am Arbeitsplatz gibt es eine Maskenpflicht, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können, etwa im Aufzug, dem Eingangsbereich oder der Kantine. Bei Kulturveranstaltungen gibt es auch Maskenpflicht am Platz. Es gilt eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr, parallel gibt es ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr. Bei privaten Feiern gilt die Obergrenze von 10 Personen, etwa bei Geburtstagen und Hochzeiten.

Ab 50 (rot):
Es gilt eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 22 Uhr. Private Treffen sind auf fünf Teilnehmer beschränkt oder zwei Haushalte. Diese Maßnahmen gelten erst einmal vier Wochen und entweder ab Morgen, spätetens jedoch ab Samstag.