Cannabis jetzt legal
Kiffen ist seit 1. April in Deutschland erlaubt: Doch was gilt für Autofahrer?

04.04.2024 | Stand 05.04.2024, 12:39 Uhr

Erwachsene dürfen seit Ostermontag legal Cannabis besitzen und konsumieren. Im Straßenverkehr bleibt es aber vorerst dabei: Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss ist verboten.  − Symbolbild: Imago

Geldstrafe oder in schweren Fällen sogar Gefängnis drohten bislang, wenn man mit Cannabis erwischt wurde. Das ist seit 1. April Geschichte. In Deutschland darf gekifft werden. Teilweise. Mit zahlreichen Einschränkungen. Doch was gilt für Autofahrer im Straßenverkehr?



Erwachsene dürfen seit Ostermontag legal Cannabis besitzen und konsumieren. Im Straßenverkehr bleibt es aber vorerst dabei: Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss ist verboten. Das betont auch der ADAC auf seiner Website: „Wer kifft und danach Auto fährt, riskiert weiterhin den Führerschein, auch wenn es einen neuen THC-Grenzwert geben soll.“

Zur Einführung eines neuen Grenzwertes müsste erst das Straßenverkehrsgesetz geändert werden. Solange dies nicht geschehen ist, gelten die aktuellen strengeren Vorgaben:

Bei wem der Cannabis-Wirkstoff THC nachgewiesen wird, auch wenn der Konsum Tage zurückliegt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bisher gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich aber der niedrige Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut etabliert. Ab diesem drohen Geldbußen, Punkte und Fahrverbot.

Lange Nachweiszeiten von Cannabis



Eine unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums – bestehend aus Experten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei – hatte sich Ende März für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für den Cannabis-Wirkstoff THC ausgesprochen. Dieser Wert sei vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, so das Bundesverkehrsministerium. „Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend.“



Begründet wurde der Grenzwert unter anderem mit den langen Nachweiszeiten von Cannabis: Autofahrer sollen in Zukunft nur belangt werden, wenn der Konsum „in einem gewissen zeitlichen Bezug“ zum Fahren erfolgte. Den Experten zufolge ist THC bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum im Blut nachweisbar.

Einschränkungen der Konzentration und der Aufmerksamkeit



Die Experten empfehlen für Cannabiskonsumenten zudem ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Damit soll „der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol“ Rechnung getragen werden.

Der neue Grenzwert reizt die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssicherheit Vertretbarem nach Einschätzung des ADAC aus. Der Konsum von Cannabis habe Einschränkungen der Konzentration und der Aufmerksamkeit zur Folge. Auch die Reaktions- und Entscheidungszeit seien verlängert. Deshalb sei eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken dringend notwendig.

Der ADAC spricht sich dafür aus, weitere Messverfahren wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit zu testen, um zu überprüfen, ob ein Fahrer oder eine Fahrerin nach dem Cannabis-Konsum noch am Steuer sitzen sollten. Zu dem vorgeschlagenen Grenzwert teilte der Automobilclub mit: „Auch nach der Gesetzesänderung bzw. möglichen Änderung des Grenzwerts ist der ADAC der Ansicht, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen.“

− dpa/afp/vr