Kein Alkohol erlaubt: Ingolstadt erneuert Alkoholverbot auf diesen öffentlichen Flächen

04.07.2021 | Stand 04.07.2021, 13:16 Uhr
Symbolfoto −Foto: Pixabay

Die Stadt Ingolstadt hat auf Grundlage der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen der Altstadt sowie an weiteren zentralen Punkten erneuert.

(ty) Begründet wird das zwischen 22 und 6 Uhr geltende Verbot mit der unklaren Entwicklung um die sogenannte Deltavariante, die mittlerweile auch in Bayern auf dem Vormarsch ist. Um die Infektionslage stabil und sicher zu gestalten, halte der Freistaat weiterhin an einem Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit fest. Dies gilt auf allen öffentlichen Plätzen, insbesondere den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an allen sonstigen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die konkreten Örtlichkeiten werden von den Kommunen festgelegt.

In Ingolstadt liegt das Augenmerk auf Orten, an denen sich bei entsprechender Witterung immer wieder alkoholisierte und Alkohol konsumierende Gruppen aufhalten. Das sind neben dem Altstadtgebiet das Gebiet um den Haupt- und Nordbahnhof, der Volksfestplatz, der Hallenbad-Parkplatz, Hindenburgpark, Luitpoldpark, Glacis, Klenzepark mit Donaustrand/Donaubühne, der Uferbereich an der südlichen Donauseite, das Baggersee-Gelände einschließlich der beiden Donauufer und des Umfelds der Staustufe sowie der Bereich um den Auwaldsee. Ausgenommen ist das Gelände des dortigen Campingplatzes.

Ausgenommen ist der Konsum alkoholischer Getränke im Außenbereich von Gaststätten. Die neue Allgemeinverfügung tritt am 5. Juli um Mitternacht in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 28. Juli (24 Uhr).