Ingolstadt macht den Weg frei

Am Montag öffnen weitere Schulen und Kitas - zumindest eingeschränkt

19.02.2021 | Stand 20.02.2021, 6:30 Uhr
Schule −Foto: schemmi / pixelio.de

Am Montag öffnen weitere Schulen und Kitas - zumindest eingeschränkt

(ty) Mit einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Ingolstadt am Freitag die Voraussetzung für die zumindest eingeschränkte Öffnung von Schulen und Kitas am Montag geschaffen.

Die örtliche Führungsgruppe Katastrophenschutz hat dazu amtlich festgestellt, dass der 7-Tages-Inzidenzwert von 100 in Ingolstadt dauerhaft unterschritten ist. Um einiges, denn aktuell liegt er am Freitag laut RKI bei 12,4. "Es wird nicht erwartet, dass der Wert bis zum Montag die 100er-Marke überschreiten wird", heißt es in einer Mitteilung der städtischen Pressestelle.

Die amtliche Feststellung der Unterschreitung ist formal notwendig, damit ab Montag, 22. Februar, der Schulbetrieb aufgenommen, die Kindertagesstätten wieder geöffnet werden können, ebenso wie die Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Das formale Prozedere ist in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung so festgeschrieben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Freitag veröffentlicht (im Wortlaut unter www. ingolstadt. de/amtliche). Sie gilt ab 20. Februar um Mitternacht.

Würde der 7-Tages-Inzidenzwert von 100 je 100000 Einwohner überschritten, würde dies die Stadt Ingolstadt unverzüglich amtlich bekanntmachen. In diesem Falle fänden die inzidenzabhängigen Öffnungskonzepte ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag keine Anwendung mehr, heißt es weiter.

Gemäß der staatlichen Vorgaben öffnen zum 22. Februar die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb (feste Gruppen). Ebenso kehren weitere Schülerinnen und Schüler in den Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand an den Schulen zurück: an Grundschulen und an den Grundschulstufen der Förderzentren, den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen und den jeweils entsprechenden Stufen der Förderzentren. An den Förderschulen Schülerinnen und Schüler der Mittelschulstufe und der Berufsschulstufe in den Förderschwerpunkten für geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf, Hören und weiterer Förderbedarf sowie emotionale und soziale Entwicklung.