Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern
Ingolstadt hat ein neues Verkehrsschild

08.02.2023 | Stand 08.02.2023, 9:57 Uhr
−Foto: Rössle/Stadt Ingolstadt

Die Stadtverwaltung Ingolstadt hat in der Antoniusschwaige das Verkehrszeichen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ angebracht. Es dient vor allem dem Schutz der Radfahrer. Aufgrund der geringen Breite der Fahrbahn ist das Überholen von Radfahrern mit dem Auto unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht möglich. Dennoch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, in denen Autofahrer versuchen, Radfahrer zu überholen. Mit dem neuen Verkehrsschild soll dies nun unterbunden werden. 

Der Anlass, das neue Verkehrszeichen in der Antoniusschwaige anzubringen, war ein Stadtratsantrag, in dem vorgeschlagen wurde, die Straße als Fahrradstraße auszuweisen. Daraufhin führte das städtische Verkehrsmanagement eine Zählung der Radfahrer durch, die ergab, dass die meisten das Radeln auf dem freigegebenen Gehweg bevorzugen. Mit der Ausweisung als Fahrradstraße müssten aber die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Aus diesem Grund hat sich die Stadtverwaltung gegen die Fahrradstraße und stattdessen für das neue Verkehrszeichen entschieden. 

Die Antoniusschwaige hat eine wichtige Funktion für Alltagsradler von Süd-West nach Nord-West über die Staustufe und umgekehrt. Sie hat ebenso eine Bedeutung für den Freizeit-Radverkehr zum Baggersee. „Durch das neue Verkehrszeichen soll die Sicherheit für Radfahrer in der Antoniusschwaige erhöht werden“, sagt Ulrich Schäpe, Leiter des Amts für Verkehrsmanagement. 

2020 wurde das neue Überholverbot in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Nach Erlangen und Bamberg ist Ingolstadt eine der ersten größeren Städte mit dem neuen Verkehrszeichen. (ty)