Ministerium klärt auf
In den Herbstferien: Wo Schüler einen negativen Corona-Test brauchen

30.10.2021 | Stand 30.10.2021, 11:15 Uhr

Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa

Brauchen Schüler in den Herbstferien einen negativen Corona-Test, um Freizeiteinrichtungen zu besuchen? Der DK hat beim Gesundheitsministerium nachgefragt.

Von Teresa Kaiser



„Hierbei muss man unterscheiden“, erklärt eine Ministeriumssprecherin. Für einen Besuch im Kino oder im Restaurant brauchen Schüler keinen negativen Corona-Test - auch nicht während der Herbstferien. Dann reiche es aus, wenn sich Schüler durch einen Schülerausweis oder Ähnliches ausweisen.

Ausnahmen von dieser Regel

Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regelung: Besuchen Schüler in der Ferienzeit Pflege- und Behinderteneinrichtungen oder Altenheime und Seniorenresidenzen, dann ist der Schülerausweis als Testnachweis nicht ausreichend.

Und: Für den Besuch von Clubs, Diskotheken oder vergleichbaren Freizeiteinrichtungen ist der Schülerausweis als Testnachweis generell nicht ausreichend - egal, ob während oder außerhalb der Ferienzeit.

Anspruch auf kostenlose Tests

Das Ministerium ergänzt: Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf eine kostenlose Testung mit einem PoC-Antigentest.

Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben noch bis zum 31. Dezember Anspruch auf kostenlose Testung mit einem PoC-Antigentest.