Hochzeitsfeiern in Bayern inzidenzabhängig

Das sind die aktuellen Corona-Regeln

19.07.2021 | Stand 19.07.2021, 7:51 Uhr
Hochzeit −Foto: dpa

Das sind die aktuellen Corona-Regeln

Von Lukas Zehendner

Hochzeitsfeiern mussten wegen Corona verschoben werden. Derzeit sind sie unter gewissen Umständen in Bayern wieder erlaubt. Das Bayerische Gesundheitsministerium teilt auf PNP-Anfrage mit, dass Hochzeitsfeiern zu "privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass" gehören. Hier gelten folgende Regelungen:

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz bis 50
Zulässig sind bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Personen unter freiem Himmel, plus geimpfte oder genesene Personen. Gäste müssen bei diesen Inzidenzwerten keinen Corona-Test machen. Kinder unter 14 Jahren zählen dazu zur zulässigen Gesamtzahl, Genesene und Geimpfte nicht.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 oder mehr
Zulässig sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Personen unter freiem Himmel, plus geimpfte oder genesene Personen. Teilnehmer müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Vollständig Geimpfte und Genesene sind hiervon befreit. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Ermittlung der Personenobergrenze mitgezählt, soweit diese nicht geimpft oder genesen sind. Die Testpflicht gilt auch, wenn die Hochzeit zu Hause stattfindet.

Unterschiede zwischen Hochzeiten daheim und in Gastronomie
Im Unterschied zu Feierlichkeiten in privaten Räumen gelten in der Gastronomie ergänzende Gastronomieregelungen. Wenn eine private Feier als geschlossene Gesellschaft in einem Raum ohne weitere Gäste stattfindet und der Charakter der Feier einer privaten Feier zu Hause entspricht, kann im entsprechenden Raum auf die Einhaltung des Mindestabstands und das Tragen von FFP2-Masken durch die Gäste verzichtet werden. Die Maskenpflicht bleibt, wenn sich Gäste außerhalb dieses Raums in Gemeinschaftsbereichen, wie Eingangsbereich der Gaststätte, Flur, WC usw. bewegen. Gemeinsame Aktivitäten wie Tanz oder Spiele sind ohne Einhaltung des Mindestabstands möglich.

Keine Anmeldepflicht für Hochzeitsfeiern
Aus der Gesetzeslage ergibt sich laut Gesundheitsministerium keine Anmeldepflicht für Hochzeitsfeiern in den eigenen vier Wänden. Die Zusammenkunft oder Feierlichkeit kann jedoch nicht frei umgewidmet werden und muss dem beschriebenen Charakter entsprechen.