Harte Strafen für Verstöße gegen Corona-Regeln

Verstöße gegen die Einschränkungen in der Corona-Krise können richtig teuer werden

28.03.2020 | Stand 28.03.2020, 10:19 Uhr
Ludwigstraße −Foto: Schmatloch

Verstöße gegen die Einschränkungen in der Corona-Krise können richtig teuer werden

(ty) Wer gegen die Ausgangsbeschränkung verstößt oder gegen andere Maßnahmen im Zusammenhang mit den erlassenen Beschränkungen wegen der Corona-Krise, den kann das in Bayern teuer zu stehen kommen. Dass es einen Bußgeldkatalog gibt, war klar, nun ist auch bekannt, was es kosten kann, wenn man sich nicht an die Regeln hält.

Wer die eigene Wohnung ohne das triftigen Grund verlässt, muss mit 150 Euro Strafe rechnen. Triftige Gründe sind Arbeit, Einkauf und Arztbesuch, auch Spaziergänge alleine oder mit Personen aus demselben Haushalt. 150 Euro kostet auch, wenn man den vorgeschriebenen Abstand von mindesten 1,5 Meter nicht einhält.

Satte 500 Euro kostet es den, der Altenheime, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen betritt.Es gilt ein strenges Besuchsverbot, von dem Geburten, Besuch der Kindern oder der bei Sterbenden ausgenommen ist.

Extrem hohe Bußgelder sind für Geschäftsleute vorgesehen, die unerlaubt ihren Laden oder ihr Lokal öffnen. Das kann bis zu 5000 Euro kosten. Und wer als Gewerbetreibender in den Wartebereiche mehr als zehn Menschen lässt, muss mit 1000 Euro rechnen.

Und da sind dann noch die Regeln für Wiederholungstäter. Sie müssen, werden sei erneut bei einem Verstoß erwischt, mit einer Verdoppelung der Bußgelder rechnen.