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Grundsteuererklärung - Das müssen Sie beachten

21.09.2022 | Stand 21.09.2022, 18:36 Uhr

Die Grundsteuererklärung wird bis 31. Oktober fällig. −Foto: Jens Büttner/dpa

Die Grundsteuererklärung muss abgegeben werden. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von insgesamt 6,5 Millionen Grundstücken und landwirtschaftlichen Betrieben allein in Bayern (Stichtag 1. Januar 2022) haben dazu noch bis 31. Oktober 2022 Zeit. Doch was gilt es dabei zu beachten? Die wichtigsten Fakten im Überblick.



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Wie kann man die Grundsteuererklärung abgeben?
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat dafür drei Möglichkeiten parat: Entweder auf dem elektronischen Weg über Elster oder als graues PDF-Formular zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdrucken. Die dritte Möglichkeit: das grüne Papier-Formular zum Handschriftlichen Ausfüllen und per Post versenden, das man in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern bekommt. Diese Möglichkeit darf aber nur in Ausnahmefällen genutzt werden - etwa bei älteren Personen, die keinen PC haben.

Welche Daten braucht man für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung?

Auch dazu hält das Bayerische Landesamt für Steuern eine Checkliste bereit:
- für das Aktenzeichen und die Lagedaten das Informationsschreiben des Finanzamts oder den letzten Einheitswert- bzw. Grundsteuermessbescheid.
- für die Steuernummer, das Wohnsitz- oder Betriebsstättenfinanzamt und die Identifikationsnummer: den Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuerbescheid.
- für die Eingabe der Flurstücksdaten: den Datenabruf aus dem BayernAtlas-Grundsteuer, den Notarvertrag, Katasterauszug oder Grundbuchauszug.
- für die Angabe der Gebäudeflächen: die Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung oder hilfsweise den Bauplan.

Wer berechnet die Grundsteuer?

Das Finanzamt ist für die Feststellung der Berechnungsgrundlage zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich das Objekt liegt - oder der wertvollste Teil davon. Die Kommune setzt anschließend die eigentliche Grundsteuer fest und erhebt sie mittels Grundsteuerbescheid.

Ab wann muss man die neue Grundsteuer bezahlen?

Ab dem Jahr 2025 wird die Berechnungsgrundlage mit Stand 1. Januar 2022 neu festgestellt.

Wie viel Geld wird dann fällig?

Das Bayerische Landesamt für Steuern rechnet an einem Beispiel vor, wie viel die neue Grundsteuer kosten wird: Als Beispiel wird von einem Einfamilienhaus mit einer Grundstücksfläche von 600 Quadratmetern und einer Wohnfläche von 160 Quadratmetern ausgegangen. Bei einem Hebesatz der Gemeinde von 400 Prozent würden so demnach 320 Euro fällig.

Ob die Grundsteuer nach der neuen Berechnung teurer oder günstiger wird, hängt von der Lage ab. In boomenden Großstädten wird es Experten zufolge wohl teurer, auf dem flachen Land könnte es sogar günstiger werden.

Welche Strafen drohen, wenn man die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgibt?

Wer die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, kann vom Finanzamt bestraft werden. Der sogenannte Verspätungszuschlag beläuft sich Medienberichten zufolge je angefangenem Monat auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Dabei handelt es sich um eine Zusatzgebühr, die dann zur Grundsteuer bezahlt werden muss. Wird sie nicht überwiesen, können Finanzämter Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängen. Wer sich partout weigert, die Grundsteuererklärung abzugeben, läuft Gefahr, dass das Finanzamt die Grundsteuer schätzt - und das unter Umständen nicht unbedingt zu Gunsten des Eigentümers.

− kse/ce