Grundschule: Die Maske bleibt

25.10.2020 | Stand 25.10.2020, 16:38 Uhr
Schule −Foto: Pixabay

(ty) Schüler an Ingolstadts Grundschulen müssen im Unterricht weiterhin Maske tragen. Das teilte die Stadt am Sonntagnachmittag mit. Eine Prüfung, ob lokal die Maskenpflicht aufgehoben werden könne, sei negativ verlaufen, nachdem die örtlichen Gesundheits- und Schulbehörden aufgrund der aktuellen Infektionsentwicklung dringend eine Beibehaltung empfohlen haben.

Beim Erreichen der "roten Ampel" hatte die örtliche Koordinierungsgruppe Corona zu Beginn der vergangenen Woche entschieden, für die Schulen die Stufe II (Präsenzunterricht) beizubehalten und nicht die Stufe III (Teilung der Klassen und wochenweiser Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht) in Kraft zu setzen. Als wichtige Voraussetzung dafür wurde eine durchgängige Maskenpflicht im Unterricht gesehen.

Beim Erreichen der "roten Ampel" hatte die örtliche Koordinierungsgruppe Corona zu Beginn der vergangenen Woche entschieden, für die Schulen die Stufe II (Präsenzunterricht) beizubehalten und nicht die Stufe III (Teilung der Klassen und wochenweiser Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht) in Kraft zu setzen. Als wichtige Voraussetzung dafür wurde eine durchgängige Maskenpflicht im Unterricht gesehen.

Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Scharpf (SPD), der auf Bitten von Eltern die Aufhebung der Maskenpflicht prüfen ließ, äußerte sich hierzu am Wochenende: "Ich verstehe die Bedenken mancher Eltern gegen die Maskenpflicht am Platz, da sie gerade bei Grundschülern mit Ganztagsunterricht dazu führt, dass diese durchgängig während des gesamten Tages eine Maske tragen müssen." Die Maske sei aber nötig, um den Präsenzunterricht an Schulen trotz hoher Gesamtinfektionslage aufrecht erhalten zu können, sagt Scharpf. Er könne die Argumentation der Fachbehörden nachvollziehen, denn sie helfe berufstätigen Eltern ebenso wie den Kindern, deren Beschulung nicht unterbrochen werden müsse. "Präsenzunterricht ist für die Kinder besser als Home-Schooling." Scharpf habe das Schulreferat gebeten, alternativ Erleichterungen für Grundschüler zu überlegen.

In der vergangenen Woche hatten einzelne Kommunen und Landkreise in Bayern die Maskenpflicht für Grundschüler in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgehoben. Dies wurde von staatlicher Seite kritisiert und der Freistaat hat inzwischen darauf reagiert: Lokale Ausnahmegenehmigungen müssen nun bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung als Rechtsaufsicht beantragt und genehmigt werden. Dort, wo bereits eine örtliche Befreiung erteilt wurde, soll sie nun nachträglich geprüft werden.

Auch der Ingolstädter Stadtrat hat am Freitagnachmittag über die aktuelle Situation an den Schulen und die Maskenpflicht an den Grundschulen diskutiert. Nahezu einheitliche Meinung war, dass Lockerungen angesichts der derzeitigen Entwicklung nicht angebracht seien und auch für Grundschüler die Maskenpflicht weiter gelten solle.