„Grundsätzlich nicht möglich“

Wie ein Ingolstädter mit seinem Antrag, die Frist für seinen Führerscheinentzug wegen der Infektionsgefahr in Bussen ins Frühjahr zu verlängern, bei der Polizei auf Granit biss

13.01.2021 | Stand 13.01.2021, 9:56 Uhr
Führerschein −Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

Wie ein Ingolstädter mit seinem Antrag, die Frist für seinen Führerscheinentzug wegen der Infektionsgefahr in Bussen ins Frühjahr zu verlängern, bei der Polizei auf Granit biss

(ty) Die Gefahr, sich in Bussen oder Bahnen mit dem Corona-Virus zu infizieren, ist beträchtlich. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder macht FFP2-Masken verpflichtend in Bussen und Bahnen. Viele Politiker und Virologen mahnen, den öffentlichen Nahverkehr wo es geht zu meiden.

Genau das hatte Markus N., ein knapp 70-jähriger Ingolstädter, vor. Ausgerechnet in der kalten Jahreszeit muss er nach einem Verkehrsvergehen seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Da er nicht nur wegen seines Alters zur Corona-Risikogruppe gehört, sondern auch wegen den Folgen eines massiven Herzinfarktes, und zudem ob einer Beinverletzung auf viele Wochen hinaus kein Rad benutzen kann, kam er auf die Idee, das Bayerische Polizeiverwaltungsamt um einen Aufschub des Fahrverbotes zu ersuchen. Um wenige Monate nur, um dem hohen und aus seiner Sicht unnötigen Infektionsrisiko zu entgehen. Von Februar auf April. Bis dahin könne er sich wieder mit dem Rad fortbewegen und wäre nicht dem erhöhten Infektionsrisiko in den Bussen ausgesetzt, argumentierte er in einem Schreiben an das Polizeiverwaltungsamt.

„Ich bin während des Fahrverbotes auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen. Die Strecken, die ich zurückzulegen habe, beinhalten stark frequentierte Haltestellen“, schrieb Markus N. an das Polizeiverwaltungsamt, „ich gehöre aufgrund meines Alters bei Covid 19 zur Risikogruppe. Das umso mehr, als ich zudem ein Herzinfarktpatient bin. Eine Infektion mit dem Corona-Virus wäre mein sicherer Tod. Ich bitte sie daher dringend, meinem Antrag stattzugeben.“

Markus N. hatte eigentlich geglaubt, es könnte mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie auf das Verständnis der Polizei hoffen. Doch da sah er sich getäuscht. „Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe bis zu einem Zeitraum von vier Monaten nach Rechtskraft selbst zu bestimmen. Eine zeitliche Verschiebung über diesen Zeitraum ist grundsätzlich nicht möglich.“

Zwar findet sich auch ein Satz in dem Schreiben des Polizeiverwaltungsamtes, dass Markus N. seinen Antrag ja noch einmal stellen könne unter Beifügung „geeigneter Nachweise“. Das würde bedeuten, er müsste von der behandelnden Klinik über seinen Kardiologen bis hin zu Orthopäden und Hausarzt Bescheinigungen einholen und die an das Polizeiverwaltungsamt schicken. Ob die dann etwas an dem doch recht eindeutig klingenden Hinweis „grundsätzlich nicht möglich“ ändern würden, schien ihm dann doch eher unwahrscheinlich. Zumal das ganze Verfahren so lange dauern würde, bis die Frist zur Abgabe des Führerscheins längst verstrichen wäre.

Markus N. fand sich stattdessen mit dem Sieg der Bürokratie ab und dem Weg zu den infektionsgefährdenden Bussen.