„Gefragt sind jetzt Umsicht und Ruhe“

Kurzarbeit in der Region Ingolstadt – IG Metall ermahnt Betriebe zu sozialpartnerschaftlichen Handeln

30.03.2020 | Stand 30.03.2020, 12:47 Uhr
IG −Foto: SCHMATLOCH

Kurzarbeit in der Region Ingolstadt – IG Metall ermahnt Betriebe zu sozialpartnerschaftlichen Handeln

(ty) Noch sind die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise nicht absehbar. „Uns ist die schwierige Situation der Unternehmen bewusst, deshalb haben wir mit dem vorzeitigen Abschluss der Tarifverhandlungen einen großen Beitrag zur Überwindung der Krise geleistet“, so Bernhard Stiedl, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Ingolstadt. „Auch von den Unternehmen erwarten wir jetzt ein solidarisches Handeln. Einkommensverluste durch Kurzarbeit dürfen nicht zur Zahlungsunfähigkeit der Beschäftigten führen“, so Stiedl weiter.

In vielen Betrieben konnten die IG Metall Betriebsräte gute betriebliche Regelungen umsetzen, die hohe Aufzahlungen auf das Kurzarbeitergeld vorsehen. In einigen Fällen werden sogar die vollen Ausfälle kompensiert. Viele andere werden aber auf die gesetzlichen Haltelinien zurückgeworfen. Sie verlieren bis zu 40 Prozent ihres Einkommens. Dies ist insbesondere für Familien oder Alleinerziehende ein existenzbedrohender Einschnitt. Hier appelliert die IG Metall auch an die Banken: „Überziehungskredite sollten jetzt unkompliziert eingeräumt werden, damit laufende Kosten, wie Miete oder Versicherungen, nach wie vor bedient werden können. Auf die hohen Zinsen bei einem Dispokredit sollte in dieser Notsituation verzichtet werden“, meint die Zweite Bevollmächtigte, Tamara Hübner. In diesem Zusammenhang betonte die Geschäftsführung der IG Metall Ingolstadt, dass auch Leiharbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf Kurzarbeit und das damit verbundene Kurzarbeitergeld haben. Voraussetzung dafür ist die Beantragung von Kurzarbeit durch den Verleiher.

Darüber hinaus fordert die IG Metall weitgehende Schutzmaßnahmen in den Betrieben für diejenigen, die nicht im Homeoffice arbeiten können. „Die Unternehmen müssen jetzt gewährleisten, dass sie ein gefahrfreies Arbeitsumfeld schaffen. Die Gesundheit der Beschäftigten muss immer an erster Stelle stehen“, so Hübner. Neben dem notwendigen Mindestabstand von zwei Metern gehe es vor allem darum, soziale Kontakte, auch in der Arbeit, auf ein Minimum zu beschränken. Dies erreiche man zum Beispiel durch die Vermeidung von Schichtüberschneidung oder durch Personenobergrenzen für Pausenräume oder Kantinen. Auch die regelmäßige Desinfektion von Oberflächen ist ein wichtiges Mittel zur Vorsorge.

Die IG Metall Ingolstadt begrüßt auch die „Ministererklärung zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte“, durch Arbeitsminister Hubertus Heil. Danach sind die Betriebsratsgremien auch mittels Telefon- und Videokonferenzen handlungsfähig. „All diese Themen sind nach wie vor Gegenstand der Mitbestimmung. Dies wird vom Arbeitgeber insbesondere in Krisenzeiten gerne mal vergessen“, mahnt Bernhard Stiedl.

„Gefragt sind jetzt Umsicht und Ruhe genauso wie Entschlossenheit, Tatkraft und Klarheit. Die Gesundheit der Menschen und die Sicherung unserer Arbeitsplätze muss oberste Priorität haben, so Stiedl.