Gebet mit Mundschutz

Ab 4. Mai öffentliche Gottesdienste in Bayern wieder unter strengen Auflagen erlaubt

24.04.2020 | Stand 24.04.2020, 13:45 Uhr
Kirche −Foto: SCHMATLOCH

Ab 4. Mai öffentliche Gottesdienste in Bayern wieder unter strengen Auflagen erlaubt

(ty) Ab dem 4. Mai sollen öffentliche Gottesdienste in Bayern wieder unter strengen Auflagen erlaubt werden. Es gelte nach wie vor Vorsicht und Umsicht: Aus Begegnungen des Glaubens sollten keine neuen Infektionen entstehen, so Staatskanzleichef Florian Herrmann. Es sei aber wichtig, das Grundrecht der Religionsausübung wieder zu ermöglichen. Zu den Auflagen gehören Hygiene-Konzepte, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und Mindestabstände von zwei Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern. Die Lockerungen sollen für alle Glaubensgemeinschaften gelten. Bayern ist nicht das erste Bundesland, welches Versammlungen von Gläubigen wieder zulassen will. Vorreiter war Sachsen, hier werden seit dieser Woche schon wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert. Auch Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg hatten dies für Anfang Mai angekündigt.