Stichtag 19. Januar 2025
Führerschein-Umtausch: Welche Jahrgänge jetzt dran sind

27.09.2024 | Stand 07.10.2024, 14:51 Uhr |

Jetzt kommt auch der rosa Papierführerschein an die Reihe: Er muss bis zum 19. Januar 2025 dem neuen EU-Führerschein im Kartenformat weichen. − Foto: Imago

Stichtag ist der 19. Januar 2033: Dann müssen alle Autofahrer in Deutschland den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein vorlegen können. Der Umtausch läuft gestaffelt nach Jahrgängen. Der nächste muss bis zum 19. Januar 2025 den neuen Führerschein beantragt haben.

  

Es ist ein gewaltiger Aufwand, den diese EU-weite Umtauschaktion allein in Deutschland mit sich bringt. Rund 43 Millionen Führerscheine müssen ausgetauscht werden. 15 Millionen davon noch in Papierform (ausgestellt bis 31. Dezember 1998), 23 Millionen im Scheckkartenformat (ausgestellt bis 18. Januar 2013). Diese Zahlen hat der ADAC veröffentlicht.

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EU-weite Datenbank für Führerscheine



Grund dafür ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG, die EU-weit einen fälschungssicheren und einheitlichen Führerschein verlangt. Dafür geschaffen wurde auch eine eigene Datenbank, in der alle Fahrerlaubnisse in der EU erfasst werden. So soll einem möglichen Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden.

Gesetz regelt die Fristen für den Führerschein-Umtausch



In Deutschland wurde dazu extra ein Gesetz erlassen, dass den Umtausch regelt. Dazu gehört ein zeitlicher Stufenplan, gestaffelt nach Jahrgängen. Damit sollte eine Überlastung der zuständigen Behörden - also vor allem der Führerscheinstellen der Landratsämter - vermieden werden. Bis zum 19. Januar kommen nun die letzten Jahrgänge an die Reihe, die noch einen Papierführerschein haben dürfen.

Fristen für Umtausch der Papierführerscheine



Jahrgang des Führerscheininhabers Stichtag für Umtausch
vor 1953 19. Januar 2033
1953 - 1958 19. Juli 2022
1959 - 1964 19. Januar 2023
1965 - 1970 19. Januar 2024
ab 1971 19. Januar 2025

  

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Fristen für Umtausch der Führerscheine im Kartenformat



Ausstellungsjahr Stichtag für Umtausch
1999-2001 19. Januar 2026
2002 - 2004 19. Juli 2027
2005 - 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 - 18. Januar 2013 19. Januar 2033

  

In diesen Tagen bekommen demnach die Jahrgänge ab 1971 Post von ihren Führerscheinstellen. Sie werden aufgefordert, einen Termin zuvereinbaren, zu dem sie dann bitte Personalausweis oder Reisepass, den alten Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto mitbringen sollen. Zudem 25 Euro, denn soviel kostet der Umtausch.

Eine Prüfung oder gar ein Gesundheitscheck, etwa bei älteren Autofahrern, wird im Zuge des Umtausches von Motorrad- und Pkw-Führerscheinen nicht nötig.

Neuer EU-Führerschein nur 15 Jahre gültig



Anders als die bisherigen Führerscheine gilt der neue nur befristet. Nach 15 Jahren bekommt man einen neuen Scheckkartenführerschein - wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

Niemand, vor allem nicht die älteren Jahrgänge, müssen befürchten, ihre Fahrerlaubnis für ihre bisherigen Klassen zu verlieren. Hier ändert sich nichts am Recht. Alle Fahrberechtigungen, etwa für Anhänger, bleiben erhalten, betont der ADAC.

Wer die Frist versäumt und weiter nur den alten Schein vorweisen kann, riskiert ein Bußgeld. Aber anders als bei anderen Vergehen, fällt dies mit nur 10 Euro relativ moderat aus. Allerdings betont der ADAC, dass man mit den alten Führerscheinen zunehmend auf Schwierigkeiten im Ausland stoßen kann.

Nostalgiker dürfen ihren alten Papierführerschein übrigens behalten. Er wird jedoch gestanzt und somit entwertet, kann also nicht mehr verwendet werden.

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