"Es geht um das Prinzip"

Autofahrer beantragt wegen Ausgangssperre "Saison-Kennzeichen" von 5 bis 22 Uhr

03.05.2021 | Stand 03.05.2021, 8:47 Uhr
Brief −Foto: Screenshot Facebook

Autofahrer beantragt wegen Ausgangssperre "Saison-Kennzeichen" von 5 bis 22 Uhr

(kse) das Foto eines Briefes an das Hauptzollamt Dresden sorgt im Internet für massig Zugriffe. Auf dem Bild zu sehen ist ein Brief eines Autofahrers an das Hauptzollamt, in dem dieser ein Saisonkennzeichen von 5 bis 22 Uhr beantragt - wegen der Corona-Ausgangssperre.

"Da ich aufgrund des Infektionsschutzgesetzes mein Auto in der Zeit von 22 bis 5 Uhr nicht mehr betreiben darf, ich aber Kfz-Steuer für 365 Tage mit je 24 Stunden bezahlt habe, fordere ich, die entsprechende Differenz für den nicht nutzbaren Zeitraum zu erstatten. Gleichzeitig beantrage ich 'Saison-Kennzeichen' 5-22 Uhr", heißt es in dem Schreiben.

Fast 7000 Mal wurde der Brief in einer Woche bei Facebook schon geteilt, mehr als 18 000 Facebook-Nutzer haben unter dem Foto des Briefes schon ein "Gefällt mir" oder ein Lachen hinterlassen.

"Es geht um das Prinzip", findet ein Nutzer, "wäre eine gute Sache, wenn das jeder Kfz-Benutzer macht", schreibt ein anderer. "Na auf den Ausgang bin ich ja gespannt", meint eine dritte. Nach Angaben des Verfassers hat das Bundeszollamt auch schon geantwortet - offenbar ebenfalls im Internet. In dem Schreiben heißt es: "Gemäß Paragraph 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz unterliegt das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen der Kraftfahrzeugsteuer und nicht die Nutzung". Und weiter: "Aufgrund der Covid19-Pandemie wurde von der Bundesregierung bisher keine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erlassen."