Erst das Spiel, dann das Nachspiel

10.08.2020 | Stand 10.08.2020, 20:57 Uhr
Justizia
Symbolbild Gericht −Foto: Pixabay

Emotionen auf dem Platz und auf den Rängen sind beim Fußball eher die Regel als die Ausnahme, auch wenn die Corona-Maßnahmen auf Publikumsseite da derzeit einen Riegel vorschieben. Dass sich die Gemüter derart aufheizen, dass die Fäuste fliegen, kommt zum Glück dann aber seltener vor.

Insofern war eine gröbere Auseinandersetzung zwischen Spielern der SpVgg Hofstetten und des TSV Lenting Ende März 2019 doch ein Ereignis, das in beiden Vereinen länger nachgehallt hat. Auch juristisch gab es Weiterungen, die mit einem Verfahren vor dem Ingolstädter Landgericht am Montag nun aber ihren Abschluss gefunden haben.

Vor der 1. Jugendkammer hatte ein junger Sportler, der seinerzeit auf Hofstettener Seite massiver in die Rauferei verwickelt war, seinen Fall in einer Berufungsverhandlung nochmals beleuchten lassen und womöglich einen Freispruch oder zumindest ein milderes Urteil erreichen wollen.

Allein: Es blieb bei der Verurteilung durch das Ingolstädter Jugendschöffengericht, das dem jungen Mann im vergangenen Februar wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung eine Geldstrafe mit 110 Tagessätzen "aufgebrummt" hatte - eine doch schon empfindliche strafrechtliche Folge, die auch zu einer Eintragung im Bundeszentralregister führt. Der Berufungsantrag wurde zurückgezogen, nachdem das Gericht einige Zeugen der damaligen Auseinandersetzung gehört hatte. Diese Aussagen ließen die damalige Rolle des Angeklagten wiederum in recht schlechtem Licht erscheinen, so dass Vorsitzender Gerhard Reicherl dem jungen Mann nur raten konnte, sich mit der Verurteilung aus der ersten Instanz abzufinden. So kam es dann auch. Das Urteil des Schöffengerichts ist damit nun rechtskräftig.

Die Szenen, die sich vor nunmehr bald eineinhalb Jahren auf dem Hofstettener Fußballplatz nach Ende dieser A-Klassen-Partie (1:0 für Lenting) abgespielt hatten, waren so wild gewesen, dass Zeugen seinerzeit von einer "Massenschlägerei" gesprochen hatten. Auslöser soll demnach direkt nach Spielende ein Fußtritt eines Hofstettener Spielers gegen einen bereits zuvor im Spiel verletzten Lentinger Akteur gewesen sein. Daraufhin war es offenbar zu Rudelbildungen mit Schubsereien und immer wilderen Reaktionen gekommen.

Höhepunkt der Auseinandersetzung war wohl jene Szene gewesen, die nun auch zu der Verurteilung geführt hat: Der jetzige Angeklagte soll laut Zeugenaussagen mit ausgestrecktem Bein und stollenbewehrtem Fußballschuh Richtung Kopf eines Lentinger Widersachers gesprungen sein, was das Gericht als versuchte gefährliche Körperverletzung gewertet hatte. Auch ein weiterer damaliger Hofstettener Spieler hatte im Februar vom Jugendschöffengericht die Quittung für sein Mitmischen bei der Rauferei bekommen. Bei ihm war es allerdings bei 90 Tagessätzen geblieben, und er hatte das Urteil sogleich angenommen.

Auch für zwei Lentinger Sportler hatte die Rauferei ein Nachspiel vor dem Amtsgericht gehabt. Sie hatten sich bereits nach Erwachsenenstrafrecht verantworten müssen, waren aber nicht verurteilt worden. Vielmehr waren diese Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt worden.