Erpressungsversuch im Rathaus

Mit Messer und Beil zur Beschwerdestelle: Ankläger fordert vier Jahre und sechs Monate Haft – Heute Urteil

14.01.2020 | Stand 14.01.2020, 8:54 Uhr
Gericht −Foto: Schmatloch

Mit Messer und Beil zur Beschwerdestelle: Ankläger fordert vier Jahre und sechs Monate Haft – Heute Urteil

Von Andreas Müller

Klingt paradox, gibt es aber wirklich: den minder schweren Fall einer versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung. Staatsanwalt Johannes Riederer hat deswegen gestern vor dem Ingolstädter Landgericht beantragt, einen Mann zu vier Jahren und sechs Monaten Haft zu verurteilen. Der 53-Jährige hatte mit Messer und Beil bewaffnet den Beschwerdemanager des Ingolstädter Rathauses im April vergangenen Jahres mit den Worten "Mord und Selbstmord" bedroht, damit dieser einen Kostenbescheid über 160 Euro zurücknimmt.

Wegen Versuchs, weil es nicht zur Aufhebung des Bescheids kam. Räuberisch, weil der Angeklagte Leib und Leben des Verwaltungsangestellten bedroht hat, und besonders schwer, weil er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zumindest das Messer zur Unterstützung seiner Drohung verwendet hat. Mit Ausnahme des letzten Punktes sah das auch Verteidigerin Andrea Kremer in ihrem Schlussvortrag so.

Hinsichtlich des Tatgeschehens war man sich einig: Der 53-jährige Afghanistan-Veteran, der nach seiner Ausbürgerung aus der damaligen Sowjetunion staatenlos und in Deutschland seit 1991 geduldet ist, hat nach der Bedrohung des Beschwerdemanagers das Alte Rathaus freiwillig wieder verlassen - mit dem Hinweis, in zehn Minuten zurückzukehren. Bis er wieder kam, hatte man die Bürotüren verriegelt. Die herbeigerufene Polizei konnte ihn auf der Treppe vor dem Rathaus widerstandslos festnehmen.

Deshalb waren sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auch einig, dass es sich um einen minder schweren Fall gehandelt hat, also ein Geschehen, das von dem typischen Fall einer (besonders) schweren räuberischen Erpressung deutlich abweicht. "Es ist ja nichts passiert. Zumindest nichts Schlimmes", schlossen sich Andrea Kremer und Johannes Riederer den Worten des Vorsitzenden Richters Konrad Kliegl an. Beide sind deshalb in ihren Plädoyers von einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren ausgegangen.

Ein Grund dafür, dass der Staatsanwalt auf eine Haftstrafe von über vier Jahren plädiert hat, ist das Vorstrafenregister des Angeklagten. 36 Eintragungen seit 1992: eine beachtliche Zahl. Meistens ging es um Diebstähle geringwertiger Sachen. Fast immer führte der Mann bei seinen Taten ein Messer bei sich, als er Parfüm, Wodka oder Schokolade stahl. Zudem hat er im Ingolstädter Klinikum und in einer Arztpraxis in Berlin mit einem Blutbad gedroht, würde seiner Forderung nach einem Arztgespräch oder einer Überweisung nicht entsprochen. In Berlin mit den Worten: "Ich war in Afghanistan. Ich habe nichts zu verlieren." In beiden Fällen blieb es glücklicherweise bei den Drohungen.

Die Verteidigerin wies in ihrem Plädoyer darauf hin, was alles hätte passieren können, wenn ihr Mandant den Fehlschlag seines Versuchs nicht akzeptiert hätte. Er hätte etwa die verriegelte Tür auch eintreten oder sich der Verhaftung widersetzen können, gab sie zu bedenken.

Außerdem, so die Rechtsanwältin, habe der Angeklagte Messer und Beil zwar mitgeführt, jedoch nicht verwendet. Und das auch noch unbewusst: Als Rucksackträgerin wisse sie, dass sich im Laufe der Zeit darin Gegenstände ansammelten, die man schon lange vergessen habe. So hielt sie eine Haftstrafe von "knapp über zwei Jahren" für angemessen.

Die 1. Strafkammer will heute das Urteil verkünden. Weil die Tatabläufe klar und sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung hinsichtlich der rechtlichen Bewertung mit Ausnahme der Strafhöhe weitgehend einig sind, gibt es keine Anzeichen für größere Überraschungen.