Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Grünring: Bürger- und Ratsbegehren am 24. Juli
Eine peinliche Schlappe für Ingolstadt

10.06.2022 | Stand 10.06.2022, 22:54 Uhr
Der zweite Grünring am Augraben: Auf einem Acker (die helle, in etwa dreieckige Fläche im Bild oben) soll die Mittelschule Nordost gebaut werden. Ein Bürgerbegehren will das verhindern. Schalles −Foto: Schalles

Von Suzanne Schattenhofer

Franz Hofmaier ist nicht der Typ Mensch, der zu Gefühlsausbrüchen neigt. Als der frühere ÖDP-Stadtrat am Donnerstagnachmittag erfuhr, dass das Verwaltungsgericht München das Bürgerbegehren „Hände weg vom Grünring!“ entgegen dem Stadtratsbeschluss vom August 2021 für zulässig erklärt hat, ließ er sich doch ein wenig hinreißen: „Jetzt sind wir in der Pole-Position“, äußerte er als einer der drei Kläger seine Zufriedenheit. Wie berichtet wollen die Initiatoren den Bau der Mittelschule Nordost im Grünring verhindern. 

OB Scharpf schlägt vor, Urteil zu akzeptieren
Die Beklagte, also die Stadt Ingolstadt, wird damit verpflichtet, das Bürgerbegehren „Hände weg vom Grünring!“ durchzuführen. OB Christian Scharpf reagierte am Freitagnachmittag: Er will den Stadträten vorschlagen, dass die Stadt das Urteil des Verwaltungsgerichts München akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Das Bürgerbegehren solle zeitgleich und gemeinsam mit dem Ratsbegehren am 24. Juli stattfinden, die Formulierung der Frage des Bürgerbegehrens würde im originalen Wortlaut übernommen. Für den Fall der Stimmengleichheit sei auch eine Stichfrage vorzusehen, hieß es weiter.

Die Begründung des Urteils umfasst rund 30 Seiten. „Das Gericht ist unheimlich akribisch vorgegangen und hat sich viel Mühe gegeben, jede Eventualität abzuklären“, lautet die Einschätzung von Adelheid Rupp, der Anwältin der Kläger. „Es wäre daher absolut unverständlich, wenn die Stadt in Berufung gehen würde.“

Wichtigster Punkt laut Rupp: Die Stadt hat für den Bau der Mittelschule am Augraben einen Bebauungs- und Grünordnungsplan erlassen, obwohl die Unterschriften für das Bürgerbegehren schon abgegeben waren. „Das ist nach der Bayerischen Verfassung nicht zulässig“, so die Anwältin. Laut Urteil habe dieser Verstoß zur Folge, dass sich der Bebauungs- und Grünordnungsplan „als nichtig erweist und daher nicht geeignet ist, dem zulässigen Bürgerbegehren die Grundlage zu entziehen“. Dazu heißt es in der Begründung: „Die Gemeinde darf daher grundsätzlich nicht durch beschleunigte Durchsetzung ihrer Interessen und Verzögerung des Verfahrens des Bürgerbegehrens Fakten schaffen, die eine objektive Zwangslage zu ihren Gunsten herbeiführen oder dem Bürgerbegehren die Grundlage entziehen.“ 

Auch hinsichtlich der Fragestellung äußert sich das Gericht zugunsten des Bürgerbegehrens: So halte die Rechtssprechung „eine wohlwollende Tendenz“ für gerechtfertigt – „solange nur das sachliche Ziel des Begehrens klar erkennbar sei“. Der Begriff der „Grünringe“, innerhalb derer die Mittelschule gebaut werden soll, ist laut Urteil „als hinreichend definiert anzusehen“. Weiter heißt es: „Wenn die Darstellungen eines Flächennutzungsplans geeignete Grundlage für die Entwicklung eines Bebauungsplans seien, dürfte auch eine Bezugnahme hierauf in einem Bürgerbegehren, in dem es um die Bebauung einer dort dargestellten Fläche geht, hinreichend bestimmt sein.“ 

Sprich: „Die Lage des Grünrings ist exakt beschrieben und jeder Bürger weiß, wofür er seine Stimme abgibt“, so Rupp. Selbst die Frage, was ein Biotopverbund ist und ob die Fläche dazugehört, wird ausführlich dargestellt: Der Augraben stelle einen naturschutzfachlich hochwertigen Bereich mit besonderer Biotop- und Habitatfunktion dar, so das Gericht. „Eine detaillierte Beschreibung dieses Gewässerbereichs findet sich in der von der Beklagten in Auftrag gegebenen Faunistischen Habitatsanalyse vom Oktober 2019.“

Nachdem das Bürgerbegehren nur Befürchtungen äußert, wie sich die geplante Bebauung auf das Stadtklima auswirken könne, verstoßen die Ausführungen laut Urteil auch nicht gegen das Täuschungs- und Irreführungsverbot. Die Stadt hatte dagegen den Vorwurf von „falschen Tatsachenbehauptungen“ erhoben. Fazit der Rechtsanwältin: „Ich betreue oft Bürgerbegehren, aber so etwas ist mir noch nicht untergekommen“, so Rupp.