Drei Klagen gegen schärferes Diesel-Fahrverbot

09.02.2023 | Stand 09.02.2023, 7:15 Uhr
−Foto: Sven Hoppe/dpa

Seit dem 1. Februar dürfen ältere Dieselfahrzeuge nicht mehr über den Mittleren Ring in München fahren. Die angekündigte große Klagewelle fällt bislang aber noch aus. Innerhalb der ersten Woche nach Inkrafttreten des erweiterten Fahrverbots für ältere Diesel-Fahrzeuge in München sind beim Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt drei Klagen gegen die Verschärfung eingegangen. «Das sind alles Privatpersonen. Zwei davon sind dem Umfeld des Vereins «Mobil in Deutschland» zuzuordnen, der sich ja öffentlichkeitswirksam entsprechend positioniert und zu Klagen aufgerufen hat», sagte ein Gerichtssprecher. Als nächsten Schritt werde das Gericht nun die Beklagte, also die Stadt München, zu einer Stellungnahme auffordern.

Um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid künftig einhalten zu können, war in München zum 1. Februar auch der Mittlere Ring Teil der Umweltzone geworden - bislang war er nur ihre äußere Grenze gewesen. Zudem fallen künftig auch Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 unter das Verbot, selbst wenn sie eine grüne Plakette haben. Allerdings wird es weitreichende Ausnahmen geben.

So dürfen Anwohner, Lieferverkehr, Handwerker mit Parklizenz sowie Beschäftigte im Schicht- oder Pflegedienst weiterhin auch mit älteren Diesel-Fahrzeugen in die Umweltzone fahren. Ausnahmen gelten auch für Arztbesuche oder Umzüge und für Härtefälle. Der Automobilclub Mobil in Deutschland kritisiert die Regelungen dennoch als «unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv».

Zumal es sein kann, dass sich die Vorgaben noch verschärfen: Reicht dieser erste Schritt nicht aus, um die Grenzwerte einzuhalten, wird am 1. Oktober die nächste Stufe in Kraft treten. Dann müssten auch Diesel der Norm Euro 5 vor dem Mittleren Ring Halt machen, die Ausnahmen würden aber weiter gelten. Werden die Grenzwerte auch dann noch überschritten, folgt zum 1. April 2024 die dritte und letzte Stufe. In ihr würden die generellen Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr wegfallen. Taxen, Handwerker, Schichtdienstleistende und Pflegedienste etwa dürften aber weiterhin per Sondergenehmigung in die Zone fahren.

Wenn es um saubere Luft geht, stehen zwei Schadstoffe besonders im Fokus: Stickstoffdioxid und Feinstaub. Während beim Feinstaub die relevanten Grenzwerte in München seit einigen Jahren eingehalten werden, registrieren die Messstationen vor allem am stark befahrenen Mittleren Ring beim Stickstoffdioxid teils immer noch deutlich zu hohe Werte. Stickstoffdioxid kann ebenso wie Feinstaub die Gesundheit gefährden und zum Beispiel Atemwegsbeschwerden auslösen. Auch stehen sie im Zusammenhang mit einer Vielzahl anderer Erkrankungen der Lunge und des Herz-Kreislaufsystems. (dpa)