Der wegen gemeinschaftlichem Mord an der 23-jährigen Khadidja O. aus dem baden-württembergischen Eppingen angeklagte Sheqir K. schweigt weiter.
Nachdem Vorsitzender Richter Konrad Kliegl eine Einlassung des Angeklagten im Vorfeld der voraussichtlich im Juli anstehenden psychiatrischen Gutachten angeregt hatte, verlas Verteidiger Thilo Bals zu Beginn des 28. Verhandlungstages eine Erklärung. „Die völlige Aussagefreiheit des Angeklagten im Strafverfahren gehört zum gesicherten Bestand unserer rechtsstaatlichen Tradition“, hieß es darin. Er könne frei entscheiden, ob und wie er zur Sachverhaltsaufklärung beitrage.
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Aus dem Umstand, dass der Angeklagte schweige, während K.B. sich teilweise zur Sache einlasse und dabei versuche, den Angeklagten zu belasten, dürften keinerlei nachteilige Schlüsse gezogen werden. Insbesondere dürfe es nicht so verstanden werden, dass Sheqir K. die Äußerungen unbestritten hinnehme. „Es ist ausschließlich Sache des Gerichts, die Glaubhaftigkeit der Angaben der Mitangeklagten zu würdigen“, so Bals weiter.
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