Rechtsserie
Die Weihnachtsfeier ist kein rechtsfreier Raum: Was es dabei zu beachten gilt

17.12.2023 | Stand 17.12.2023, 22:21 Uhr

Feiern ist erlaubt, aber es gibt Vorgaben. Foto: Jonas Walzberg/dpa

Die Weihnachtszeit ist für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Anlass, das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen und sich für die geleistete Arbeit zu bedanken. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn es um die Organisation und Durchführung einer Weihnachtsfeier geht? Welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten?



Die Weihnachtsfeier ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, es sei denn, sie ist im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Der Arbeitgeber kann also selbst entscheiden, ob, wann, wo und wie er eine Weihnachtsfeier veranstaltet. Er muss dabei aber die Grundsätze der Gleichbehandlung beachten und darf keine Mitarbeiter diskriminieren oder benachteiligen.

Anspruch auf Vergütung



Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier ist in der Regel ebenfalls freiwillig, es sei denn, der Arbeitgeber ordnet sie als betriebliche Veranstaltung während der Arbeitszeit an. In diesem Fall gilt die Weihnachtsfeier als Arbeitszeit und die Mitarbeiter sind verpflichtet, daran teilzunehmen. Sie haben dann auch Anspruch auf Vergütung und Versicherungsschutz. Der Arbeitgeber muss aber einen sachlichen Grund für die Anordnung haben und die Mitarbeiter rechtzeitig darüber informieren.

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Die Weihnachtsfeier ist kein rechtsfreier Raum. Die Mitarbeiter müssen sich auch hier an die arbeitsvertraglichen Pflichten halten und dürfen keine Straftaten begehen oder den Betriebsfrieden stören. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und muss dafür sorgen, dass die Weihnachtsfeier sicher und ordnungsgemäß abläuft.

Alkoholfreies Angebot ist Pflicht



Er muss zum Beispiel ausreichend alkoholfreie Getränke anbieten und den Alkoholkonsum kontrollieren. Die Weihnachtsfeier kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn es zu Verstößen oder Unfällen kommt. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel eine Abmahnung oder eine Kündigung aussprechen, wenn ein Mitarbeiter sich grob danebenbenimmt oder den Arbeitgeber beleidigt.

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Die Weihnachtsfeier ist also nicht nur ein geselliger Anlass, sondern auch ein rechtlich relevanter Sachverhalt. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und sich entsprechend zu verhalten. Die Freude soll aber dabei nicht zu kurz kommen.