Die Musterstädte müssen warten

Einheitliche Regeln nun auch für Baumärkte und Buchhandlungen in Bayern

07.04.2021 | Stand 07.04.2021, 14:20 Uhr
Markus Söder −Foto: CSU-Fraktion

Einheitliche Regeln nun auch für Baumärkte und Buchhandlungen in Bayern

(ty) Bayern vereinheitlicht die Corona-Regeln für den Handel: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs, unter anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen.

Das sagte Ministerpräsident Markus Söder am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in München. Öffnungen sind also für all diese Geschäfte nur unter den Bedingungen zulässig, wie sie für den übrigen Einzelhandel gelten.

Konkret gilt nun, wie bisher oder wie bereits angekündigt, folgendes: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen alle Geschäfte öffnen. Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 50 und 100 sind Terminshopping-Angebote mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bei Werten zwischen 100 und 200 bleiben solche "Click&Meet"-Angebote erlaubt, Bedingung ist aber ein aktueller negativer Corona-Test. Bei Werten über 200 darf nur noch Click & Collect angeboten werden.

Ausgenommen von diesen Regeln sind weiterhin Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken.

Die Benennung von acht Bayerischen Musterstädten – auch Ingolstadt hatte sich wie mehrfach berichtet beworben – wurde auf den26. April vertagt. Vertagt wurde zudem die Entscheidung über eine probeweise Öffnung von Kultureinrichtungen.