Dealer wandern fast sieben Jahre in Haft

31.03.2021 | Stand 01.04.2021, 6:30 Uhr
Justizia
Symbolbild Gericht −Foto: Pixabay

Verständigung im Rauschgiftprozess

(ty) Die drei Angeklagten hatten bis zuletzt Teile ihrer Fangemeinde im Verhandlungssaal versammelt. Freunde und Freundinnen wechselten mit ihnen in Sitzungspausen schon mal flotte Sprüche. Doch am Ende stand für alle die Erkenntnis, dass die coolen gemeinsamen Zeiten doch auf längere Sicht vorbei sind: Haftstrafen von fast sieben Jahren, wie sie am Mittwoch gegen zwei der jungen Männer verhängt wurden, sind nun mal kein Pappenstiel.Es war der Schlussakt jenes größeren Drogenprozesses vor dem Landgericht, über den der DK beim Auftakt Ende Februar bereits ausführlicher berichtet hat. Drei Zuwanderer aus Slowenien im Alter von 25, 29 und 33 Jahren, allesamt zuletzt in Ingolstadt gemeldet, hatten sich wegen eines schwunghaften Handels mit Marihuana zu verantworten. Knapp 50 Kilogramm des Rauschgiftes und eine vergleichsweise geringe Menge (90 Gramm) Kokain wurden den Ermittlungsergebnissen zufolge 2019 und 2020 beschafft und großenteils im Raum Ingolstadt weiterverkauft. 15 Kilogramm Cannabis waren bei der Festnahme des Trios noch sichergestellt worden. Allein dieser Umstand machte den Angeklagten das Abstreiten ihrer Dealertätigkeit praktisch unmöglich.Wegen dieser klaren "Gefechtslage" hatten sich die Anwälte nach eingehender Beratung mit ihren Mandanten für den Weg einer vom Gericht angebotenen Verständigung nach der Strafprozessordnung entschieden: Gegen ein umfangreiches Geständnis, durch das die Beweisaufnahme abgekürzt werden konnte, gewährte die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Gerhard Reicherl allen drei Angeklagten einen gewissen Rabatt bei der Strafzumessung. Die jungen Männer wurden also von den im Urteil ausgesprochenen Strafen nicht mehr überrascht.Die Staatsanwältin hatte bei einer ersten Bewertung der Aktenlage zum Prozessauftakt für den Fall einer ausbleibenden Verständigung für die beiden Haupttäter jeweils neun Jahre Gefängnis für möglich gehalten, für den mehr als Mitläufer eingestuften dritten Angeklagten - Bruder eines der anderen Männer - immerhin auch noch sechs bis sieben Jahre. Tatsächlich wurden nun im Urteil für die beiden Hauptakteure jeweils sechs Jahre und zehn Monate Haft angeordnet, für den dritten Angeklagten aber "nur" noch zwei Jahre und zehn Monate, die freilich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnten. Weil alle drei bereits seit dem vergangenen Mai in Untersuchungshaft sitzen, werden zumindest diese fast elf Monate in Abzug gebracht.Wegen der Menge des beschafften Rauschgifts und vor allem wegen des Zusammenwirkens der Männer bei ihren dunklen Geschäften stellte das Gericht in drei der angeklagten Einzelfälle ein bandenmäßiges Vorgehen fest, was die Delikte automatisch in eine höhere Strafkategorie hob. Nur die beiden Haupttäter haben nach Auffassung des Gerichts aber auch finanziell von dem schwunghaften Handel mit Marihuana profitiert, während der Mitläufer seinem Bruder offenbar nur bei Transporten behilflich gewesen war, sich dadurch aber gleichwohl ebenfalls strafbar gemacht hatte.Neben der höheren Haftstrafe ordnete die Kammer gegen die beiden Hauptakteure auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 156000 Euro an. Das ist nach Schätzung des Gerichts der Betrag, den die Männer von ihren Abnehmern eingenommen haben dürften. Ob das Geld jemals in die Staatskasse fließen wird, ist freilich weniger klar. Das wird davon abhängen, ob bei den Männern überhaupt etwas zu holen sein wird. Einer von ihnen bekommt übrigens die Chance, sich während der Haft von Drogen entwöhnen zu lassen. Die Kammer ordnete nach eindeutigen Ergebnissen eines Gutachtens eine Therapie an.Das Urteil konnte wegen der erzielten Verständigung nicht sofort rechtskräftig werden. Hierzu muss die einwöchige Frist für eine theoretisch mögliche Revision verstreichen.