Corona-Regeln im Wahllokal
Das Kreuzerl mit dem eigenen Stift

15.09.2021 | Stand 15.09.2021, 7:36 Uhr
Wahl −Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

Die Stadt Ingolstadt weist alle Stimmberechtigten auf Hygieneregeln hin, die in den Urnenwahllokalen verbindlich gelten: Im Wahlgebäude und auf den anderen Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle besteht Maskenpflicht. Die Wähler und die begleitenden Personen haben mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen können, sind ohne Maske zur Stimmabgabe zugelassen, wenn sie dem Wahlvorstand ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.

In den Wahllokalen gelten die Vorgaben der Corona-Verordnung des Freistaates Bayern (Maskenpflicht, Abstand, Hygiene). Auf diese Vorgaben wird durch Aushänge vor den Wahllokalen noch einmal hingewiesen. Im Wahlgebäude (auch im Wartebereich vor den Wahllokalen) sind Abstände von mindestens 1, 5 Meter einzuhalten. Im Wahlraum dürfen sich nur die Mitglieder des Wahlvorstands und so viele stimmberechtigte Personen aufhalten, wie Wahlkabinen zur Verfügung stehen.

Die stimmberechtigten Personen können zur Stimmabgabe selbst mitgebrachte Stifte benutzen. Die Stimmberechtigten sind angehalten, das Wahlgebäude nach der Stimmabgabe zügig zu verlassen. (ty)