Das gilt ab Samstag für Ingolstadt

Ab Karsamstag tritt für Ingolstadt die „Notbremse“ in Kraft

01.04.2021 | Stand 01.04.2021, 8:09 Uhr
Kauf4 −Foto: SCHMATLOCH

Ab Karsamstag tritt für Ingolstadt die „Notbremse“ in Kraft

(ty) Zum dritten Mal hintereinander hat das maßgebliche Robert-Koch-Institut für Ingolstadt eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 gemeldet (107,7). Am Dienstag, 30. März lag der Wert bei 109,9, gestern bei 108,4.Ab Karsamstag tritt für Ingolstadt die „Notbremse“, also strengere Regelungen, in Kraft.

Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung betrifft dies folgende Punkte.

Kontaktbeschränkung
Eigener Haushalt sowie zusätzlich eine weitere Person. Kinder unter 14 Jahren, die zum Haushalt gehören, zählen dabei nicht.

Nächtliche Ausgangssperre
Zwischen 22 und 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, außer in begründeten Ausnahmefällen.

Einzelhandel
Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe dürfen nur noch „Click & Collect“ anbieten. Weiterhin ohne Einschränkungen dürfen jene Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen (z.B. Lebensmittelhandel).

Kultur
Kulturstätten sind geschlossen (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische Gärten). Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind ohnehin geschlossen.

Sport
Nur kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung, Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Wettkampf und Trainingsbetrieb der Berufssportler bleibt nach unberührt.

Für Schulen und Tagesbetreuungsangebote gilt eine andere Systematik – hier ist jeweils der Inzidenzwert am Freitag maßgeblich, welche Maßnahmen in der kommenden Woche gelten. Aufgrund des Feiertags an diesem Freitag gilt der Inzidenzwert von heute. Deswegen gilt in der Woche vom 5. bis 11. April: Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind geschlossen. Jene Ingolstädter Kitas, die während der Osterferien regulär geöffnet sind, bieten wieder eine Notbetreuung an. Betroffene Eltern werden gebeten, sich mit ihrer Kindertageseinrichtung in Verbindung zu setzen. Schulen sind aufgrund der Osterferien ohnehin geschlossen. Außerschulische Bildung in Präsenzform ist weitgehend untersagt, Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind vorbehaltlich untersagt. „Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind unter Voraussetzungen zulässig. Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt.