Damit der Virus keine Arbeitsplätze vernichtet

IG Metall Ingolstadt fordert in der Corona-Krise den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

17.03.2020 | Stand 17.03.2020, 8:29 Uhr
IG −Foto: SCHMATLOCH

IG Metall Ingolstadt fordert in der Corona-Krise den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

(ty) "Wegen der Corona-Krise darf niemand arbeitslos werden. Dazu braucht es schnelle wirtschaftspolitische Maßnahmen und den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen", so der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Ingolstadt, Bernhard Stiedl. Neben der Möglichkeit der Kurzarbeit, um ein geringeres Arbeitsvolumen in den Betrieben auszugleichen, fordert die IG Metall Ingolstadt massive staatliche Investitionen. „Um die Unternehmen zu stützen, sind mit staatlicher Nachfrage Auftragseinbußen abzufangen. Dazu seien von den Kommunen, über die Länder bis zum Bund, zusätzliche Investitionen notwendig. Die „schwarze Null“ und die „Schuldenbremse“ dürfen dem nicht im Wege stehen“, so Stiedl.

Wegen der Corona-Krise seien auch staatliche Beihilfen in Form zinsloser Kredite, Bürgschaften und Steuerstundung für Unternehmen notwendig. Unternehmen, die in ihrem Geschäftsfeld nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt tätig werden können und dadurch in Liquiditätsengpässe geraten, müssen unterstützt werden, forderte der Bevollmächtigte. Im Gegenzug sollten sich die Unternehmen verpflichten, für einen Zeitraum von zwei Jahren keine betriebsbedingten Kündigungen vorzunehmen. Auch eine staatliche Beteiligung wie bei den Banken in der Krise 2008/2009, an in Not geratene größere Unternehmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Vermeidung einer systemischen Wirtschaftskrise, sei erforderlich.

Um die Corona-Krise schadlos zu überstehen und die Belastungen für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten, fordert die IG Metall Ingolstadt den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Schutz und zur finanziellen Absicherung der Beschäftigten. Die Sicherung der Gesundheit der Beschäftigten habe dabei Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen. Den Beschäftigten drohen durch die Schließungen der Kindergärten, Schulen und Kindertagesstätten, und bei der Kurzarbeit, massive Nachteile. Diese Belastungen für die Beschäftigten seien auszugleichen, fordert Stiedl. Um die Zeit der Schulschließungen überbrücken zu können sind neben Urlaub, dem Abbau von Überstunden und der unbezahlten Freistellung auch eine Arbeitsfreistellung bei Entgeltfortzahlung erforderlich. Bei Kurzarbeit mit kompletten Arbeitsausfall haben die Beschäftigten ein bis zu 40 Prozent geringeres Netto-Einkommen. Dieser Entgeltverlust muss durch Zuzahlung der Betriebe auf das Kurzarbeitergeld ausgeglichen werden.

„Eine außergewöhnliche Situation bedarf außergewöhnliche Maßnahmen. Wenn alle politischen und wirtschaftlichen Kräfte zusammenarbeiten kann diese Krise jedoch überstanden werden“, betonte Bernhard Stiedl. „Dazu muss es aber die Bereitschaft geben, dass jeder seinen Beitrag leistet und es am Ende keine Verlierer gibt.“