Bußgeld befreit nicht von Testung in Bayern

Innerhalb von 24 Stunden

12.08.2021 | Stand 13.08.2021, 10:58 Uhr
Test −Foto: Hauser

Innerhalb von 24 Stunden

(ty) Menschen ab zwölf Jahren, die weder geimpft noch genesen sind, müssen bei der Einreise nach Deutschland einen Corona-Test vorweisen. Wer das nicht tut, für den ist in Bayern die Sache auch nach dem Bußgeld nicht erledigt. Er muss im Freistaat innerhalb von 24 Stunden einen Test vorlegen.

Kinder unter 12 Jahren oder Menschen, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können, müssen bei der Einreise über die deutsche Grenze keinen Corona-Test vorlegen. Für alle anderen gilt: Wer bei der Einreise über die deutsche Grenze keinen Test vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen. „Die Höhe dieses Bußgeldes beträgt je nachdem, ob die Einreise aus einem Risikogebiet erfolgt, in der Regel zwischen 250 Euro und 1000 Euro“, erklärt ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Dieses Bußgeld befreit aber nicht davon, einen Test vorlegen zu müssen. Das Bayerische Gesundheitsministerium erließ eine Allgemeinverfügung, nach der Menschen, die bei der Einreise keinen Test vorlegen, verpflichtet sind, diesen „unverzüglich“ nachzuholen. Heißt: Wer schon wieder in der Heimat ist, hat 24 Stunden Zeit „der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde“ einen Test vorzulegen. Wer in Bayern nicht heimisch ist beziehungsweise im Freistaat keinen „Ort des gewöhnlichen Aufenthalts“ hat, muss der für den ersten Aufenthaltsort zuständigen Behörde den Test vorlegen.

Das gilt nicht für Menschen, die sich auf der Durchreise in Bayern befinden. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 30. September.

In der früheren Version des Beitrags wurde der Eindruck vermittelt, es drohten keine Konsequenzen, wenn man den Test an der Grenze nicht vorlegen kann, solange man ihn in Bayern innerhalb von 24 Stunden nachholt. Das war falsch. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.