So teuer können Verstöße gegen die Corona-Regeln werden
Bis zu 25 000 Euro

18.01.2022 | Stand 18.01.2022, 10:09 Uhr
Geld −Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Von Karin Seibold

Ohne Maske in Supermarkt oder Gastronomie oder Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen: Das kann in Bayern empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Wir haben beim Bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt, wie teuer solche Verstöße werden können.

"Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen können grundsätzlich mit einem Bußgeld bis maximal 25 000 Euro geahndet werden", teilt eine Ministeriumssprecherin mit. Um einen einheitlichen Vollzug in ganz Bayern sicherzustellen, hat das Gesundheitsministerium einen Bußgeldkatalog erlassen. 

Von den dort genannten Regelsätzen können die mit dem Vollzug befassten Kreisverwaltungsbehörden nach oben und unten abweichen, die Vollzugsbehörden sind hieran nicht unmittelbar gebunden. Hartnäckige und renitente Personen, die mehrfach gegen Corona-Maßnahmen verstoßen, können daher nach dem Ermessen der zuständigen Vollzugsbehörde auch mit einem deutlich über dem Regelsatz liegenden Bußgeld belangt werden. 

Grundsätzlich aber sind folgende Bußgelder vorgesehen:

Verstoß gegen die Maskenpflicht bei Personen ab 14 Jahren: 250 Euro
Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen (maximal zehn Geimpfte und Genesene über 14 Jahren bei privaten Veranstaltungen oder bei Ungeimpften ein Hausstand plus zwei weitere Personen eines Hausstands): 250 Euro
Verstoß gegen die Impf- oder Test-Nachweispflicht: 250 Euro
Angabe falscher Kontaktdaten: 250 Euro
Veranstalter, die nicht sicherstellen, dass die Maskenpflicht eingehalten wird: 5000 Euro
Veranstalter, die nicht sicherstellen, dass die Impf- oder Test-Nachweispflicht eingehalten wird: 5000 Euro

Die Bußgelder sind im Detail auf der Online-Seite des Gesundheitsministeriums nachzulesen.