Bewegungsbeschränkung in Ingolstadt gilt ab sofort

Stadt hat sich mit dem bekannt gegebenen Termin von morgen 0 Uhr getäuscht

11.01.2021 | Stand 11.01.2021, 18:51 Uhr
Karte −Foto: Screenshot

Stadt hat sich mit dem bekannt gegebenen Termin von morgen 0 Uhr getäuscht

(ty) Im Gegensatz zur Mitteilung der Stadt Ingolstadt, dass aufgrund der hohen Inzidenz von über 200 die Bewegungsbeschränkung von 15 Kilometer erst ab morgen 0 Uhr gilt, stellt sie nun nach Rücksprache mit dem Innenministerium klar, dass dies ab sofort der Fall ist.

„Die Stadt Ingolstadt ging aufgrund der Formulierung in der 11. BayIfSMV davon aus, dass die Überschreitung der Inzidenz zunächst öffentlich bekannt zu geben ist“, so die Stadt, „nach Rücksprache mit dem Innenministerium vertritt dieses die Auffassung, dass es sich bei dieser Bekanntgabe lediglich um einen klarstellenden bzw. deklaratorischen Akt der Veröffentlichung handelt.“ Vor diesem Hintergrund gelten die Maßnahmen aufgrund landesweiter Verordnung auch für Ingolstadt ab sofort.

In Ingolstadt liegt die Sieben-Tages-Inzidenz nach den Angaben des Robert-Koch-Instituts an diesem Montag weiterhin über 200. Wie Sprecher Michael Klarner mitteilt, hat die Stadt Ingolstadt als Kreisverwaltungsbehörde diese erhöhte Inzidenz offiziell festgestellt.

Daher gelten ab sofort für alle Personen mit Wohnsitz Ingolstadt Einschränkungen des Bewegungsradius von 15 Kilometern für touristische Tagesausflüge ab der Gemeindegrenze. Sie gelten demnach solange, bis die Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 gelegen hat.

Betroffen von dieser Regelung sind touristische Tagesausflüge, das heißt Ausflüge, die der Freizeitgestaltung dienen (zum Beispiel Wandern, Spazierengehen, freizeitsportliche Aktivitäten). Klarner zitiert das Gesundheitsministerium, das in "Sport und Bewegung an der frischen Luft" keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius sehe. Dies falle demnach in den Bereich der "touristischen Ausflüge". Fahrten aus triftigem Grund sind Klarner zufolge nicht betroffen.