Betreten verboten

Das Barthelmarktgelände wird bis Ende August gesperrt

25.08.2020 | Stand 25.08.2020, 14:57 Uhr

Das Barthelmarktgelände wird bis Ende August gesperrt

(ty) Aufgrund der Corona-Pandemie wurde am 16. April durch die bayerische Staatsregierung beschlossen, dass Großveranstaltungen in Bayern zunächst bis zum 31. August untersagt bleiben. Diese Anordnung betrifft auch den Barthelmarkt in Oberstimm.

Verschiedene Informationen lassen laut Polizei die Bewertung zu, dass das Barthelmarktgelände für private Feiern anstelle des abgesagten Festes genutzt werden soll. Aufgrund der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Abstandsregeln, Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen und Anlagen) und zum Schutze der Bevölkerung wurde in Absprache zwischen dem Markt Manching und der Polizeiinspektion Ingolstadt verfügt, das Festgelände zu sperren.

Der Marktgemeinderat hat einer Sperrung und dem Erlass einer Allgemeinverfügung einstimmig zugestimmt. Im Zeitraum vom 27. August 17 Uhr bis 31. August 24 Uhr ist das Betreten des Festgeländes einschließlich der Parkplatzflächen bei der Feuerwehr, Rennwiese, dem sogenannten „Winter-Parkplatz“ sowie diverser anliegender Bereiche verboten. Die Bereiche werden mit Bauzäunen abgesperrt.

Die Einhaltung des Betretungsverbotes wird durch einen Sicherheitsdienst und durch die Polizeiinspektion Ingolstadt überwacht. Zuwiderhandlung werden mit Bußgeld geahndet. Es ergeht seitens der Polizei der dringende Appell an die Bevölkerung, das Betretungsverbot zu beachten und auf den Besuch des Barthelmarktgeländes und des Umfeldes zu verzichten.