Nach umstrittener Weihnachtsbotschaft
Bergheimer Bürgermeister muss sich in Disziplinarverfahren verantworten

05.01.2022 | Stand 05.01.2022, 11:23 Uhr

Tobias Gensberger. Foto: Stark, DK-Foto

Von Stefan Janda

Der Bergheimer Bürgermeister Tobias Gensberger muss sich für seine umstrittene Weihnachtsbotschaft nun im Zuge eines Disziplinarverfahrens verantworten. Dieses hat die bayerische Landesanwaltschaft diese Woche gegen den 36 Jahre alten Kommunalpolitiker eingeleitet.

Welche Folgen sein Schreiben in der Heiligabendausgabe des Bergheimer Gemeindeblatts für den Bürgermeister hat, ist nach Auskunft der Justizbehörde aber völlig offen. Wie berichtet, hatte sich Gensberger darin zu seiner eigenen Covid-19-Erkrankung und der Behandlung im Neuburger Krankenhaus geäußert. Durch seine Wortwahl war jedoch der Eindruck entstanden, dass er sich gegen Corona-Impfungen ausspricht. Gleichzeitig hatte er mit fragwürdigen Äußerungen zu seiner Behandlung mit Antikörpern irritiert. Das ganzseitige Grußwort im Gemeindeblatt hatte Gensberger und Bergheim nach den Weihnachtsfeiertagen bundesweit in die Schlagzeilen gebracht – und ihm unter Impfgegnern beachtlichen Ruhm beschert.



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Gensberger selbst schweigt jedoch bis heute beharrlich zu der ganzen Sache. Für unsere Zeitung ist er nach wie vor für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Nachdem Landrat Peter von der Grün (FW) – gezwungenermaßen – die Landesanwaltschaft eingeschaltet hatte, äußerte sich der Bürgermeister lediglich schriftlich. In einer Presseerklärung distanzierte er sich entschieden von Impfgegnern, Querdenkern und Corona-Leugnern und deren Gedankengut und sprach sich für die Infektionsschutzmaßnahmen des Freistaats aus.

Dennoch ist seine Weihnachtsbotschaft nun ein Fall für die Justiz. Dabei geht es jedoch nicht um den Inhalt, sondern vielmehr um die Art und Weise der Veröffentlichung. Denn die Landesanwaltschaft prüft, ob Gensberger als Bürgermeister seine persönliche Meinung im offiziellen Gemeindeblatt der Kommune hätte veröffentlichen dürfen. Die Frage, die dabei im Raum steht: Hat er damit seine Amtsbefugnisse überschritten?

Die Landesanwaltschaft hat das Gemeindeoberhaupt bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert. Über mögliche Konsequenzen für den Kommunalpolitiker will sich ein Sprecher der Behörde gegenüber unserer Zeitung jedoch nicht äußern. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Prognose über den Ausgang des Verfahrens beziehungsweise über vorläufige Maßnahmen noch nicht möglich“, heißt es. Sollte die Landesanwaltschaft jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass ein Dienstvergehen vorliegt, hängen die Folgen vom Ermessen der Behörde ab. „Die Disziplinarmaßnahme ist insbesondere nach der Schwere des Dienstvergehens, der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit, dem Persönlichkeitsbild und dem bisherigen dienstlichen Verhalten zu bemessen“, heißt es im bayerischen Disziplinargesetz.

DK