Verunreinigung bei Produktion
Bei Edeka und Netto verkauft: Hersteller ruft Apfelschorle zurück

04.07.2024 | Stand 04.07.2024, 21:02 Uhr |

Am 4. Juli wurde auf lebensmittelwarnung.de ein Rückruf von zwei Produkten der Refresco Deutschland GmbH gepostet, die bei Edeka und Netto als Eigenmarken verkauft werden. − Foto: Refresco Deutschland GmbH

Vorsicht vor Apfelschorle: Manche Flaschen, die unter den Eigenmarken „Gut&Günstig“ und „StarDrink“ nahezu bundesweit bei Edeka und Netto verkauft wurden, sind beim Produktionsprozess möglicherweise verunreinigt worden. Die Flaschen könnten zerbersten.



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Auf dem Portal lebensmittelwarnung.de publizieren die 16 Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unter anderem öffentliche Produktrückrufe von Unternehmen. Am 4. Juli wurde dort ein Rückruf von zwei Produkten der Refresco Deutschland GmbH gepostet, die bei Edeka und Netto als Eigenmarken verkauft werden.

Betroffen sind demnach „Gut&Günstig Apfelschorle“, beziehungsweise „StarDrink Apfelschorle“ – jeweils in der 0,5-Liter- und 1,5-Liter Größe. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen eine Verunreinigung einiger weniger Flaschen mit Hefen während der Herstellung stattgefunden hat“, heißt es dazu.

Warum ist die Verunreinigung mit Hefen schlimm?



Die Hefen verursachen einen Gärungsprozess, der wiederum zu einem Druckaufbau in der Plastik-Flasche (PET) und Eintrübung des Getränks führen kann, heißt es bei lebensmittelwarnung.de. Dieser könne unter ungünstigen Bedingungen bis zum Bersten der Flasche führen. Dadurch bestehe eine mögliche Verletzungsgefahr.

Flaschen, die aufgebläht sind und deren Inhalt eine Trübung aufweist, sollten keinesfalls geöffnet, sondern umgehend vorsichtig entsorgt werden. Auch optisch unauffällige Flaschen mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten sollten rein vorsorglich nicht konsumiert und ebenfalls entsorgt werden.

Die „Gut&Günstig“-Apfelschorlen wurden bundesweit vorwiegend bei Marktkauf und Edeka angeboten. Die Apfelschorlen von „StarDrink“ wurden bundesweit bei Netto Marken-Discount, mit Ausnahme des Saarlandes, vertrieben.

Diese Chargen sind betroffen:



Laut lebensmittelwarnung.de sollten Sie aufs Mindesthaltbarkeitsdatum achten. Folgende Chargen sind betroffen:

- „Gut&Günstig Apfelschorle“ 0,5 Liter : 10.12.24, 11.12.24, 12.12.24, 13.12.24, 24.12.24, 25.12.24, 26.12.24

- „Gut&Günstig Apfelschorle“ 1,5 Liter: 05.12.24, 06.12.24, 07.12.24

- „StarDrink Apfelschorle” 0,5 Liter: 01.12.24, 13.12.24, 27.12.24

- „StarDrink Apfelschorle” 1,5 Liter: 04.12.24, 05.12.24, 19.12.24, 21.12.24

„Die Refresco Deutschland GmbH und die betroffenen Handelsunternehmen haben umgehend reagiert und die entsprechende Ware sofort aus dem Verkauf genommen“, teilt das Unternehmen mit. Verbraucher, die die betroffenen Artikel gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises in ihren Einkaufsstätten.

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