Bars und Kneipen in Bayern dürfen wieder öffnen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften außer Kraft gesetzt

23.07.2021 | Stand 23.07.2021, 14:39 Uhr
Kneipe −Foto: Angelika Warmuth/dpa

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften außer Kraft gesetzt

(ty) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diesen Freitag die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften außer Kraft gesetzt. Reine Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants. Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen.

Eine Wirtin aus Unterfranken hatte einen dementsprechenden Eilantrag eingereicht. Sie soll ihre Berufsfreiheit verletzt gesehen haben, da Speisewirtschaften bei Ergreifen bestimmte Abstands- und Hygienemaßnahmen, öffnen konnten, reine Schankwirtschaften aber nicht. Das geht aus einer Pressemitteilung es Verwaltungsgerichtshofs in München hervor.

Die Begriffe Speisewirtschaft und Schankwirtschaft nehmen Bezug auf das Gaststättengesetz. Eine Schankwirtschaft, also Bars und Kneipen, bietet Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an, eine Speisewirtschaft bietet zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle an.