Aufgemacht und schon wieder zu: Was war los bei Tedi?

05.03.2021 | Stand 05.03.2021, 11:18 Uhr
Stifte −Foto: Pixabay

Tedi hat am 1. März bayernweit seine Filialen geöffnet, auch in Ingolstadt - die Behörden fanden das nicht lustig.

(ty) Aufmerksame Beobachter werden es bemerkt haben. Die Tedi-Filialen hatten zum Stichtag 1. März plötzlich wieder geöffnet, und zwar überall in Bayern und mitten im Lockdown. Zahlreichen Deko-Fans hat das sicherlich die Herzen höher schlagen lassen, doch das Glück währte nicht lange. Bereits zwei Tage später war es schon wieder vorbei, viele Tedis sind zurück im Corona-Schlaf. Was war da also los?

Es ist kein Geheimnis, zum Montag, 1. März, sind in Bayern einige Corona-Lockerungen in Kraft getreten: Friseure durften wieder öffnen, Nagelstudios, Blumenläden und sogar Baumärkte. Auf den ersten Blick scheint ein Tedi in keine dieser Sparten zu fallen. Obwohl Kenner freilich wissen: Bei Tedi gibt es nichts, was es nicht gibt. So schwebt der Kunde durch ein Meer an Glitzeraufklebern, Partyhüten, Blöcken, dicken und dünnen Textmarkern, Kerzen in allen Formen und Farben, dazu passenden Kerzenhaltern in allen Formen und Farben, erreicht schließlich eine kleine Haustierecke mit Körbchen und Kauknochen, passiert ein Meer aus Aufbewahrungsboxen und Dosen, zieht vorbei an Schwämmen und Fußvorlegern, an Kochtöpfen und -löffeln und landet schließlich bei aufklebbaren Fingernägeln, Haarreife und Fake Lashes, um dann bei Popcorn und Batterien anzukommen. Und Spielzeug, ja, das gibt es übrigens auch, viel davon.

Was also ist ein Tedi? Drogerie? Deko-, Bastel- und Schreibwarengeschäft? Tierbedarffachhandel? Spielzeugladen? Haushaltswarenladen? Oder gar Baumarkt? Irgendwie doch alles. Und für den Non-Food-Discounter – so die offizielle Bezeichnung – genug, um sich selbst in die Liste der Geschäfte einzureihen, denen es ab 1. März erlaubt war, ihre Pforten zu öffnen. „Durch unser vielfältiges und breit gefächertes Sortiment können wir einen überwiegenden Sortimentsanteil der vom Gesetzgeber erlaubten Produkte, zum Beispiel Tierbedarf, Drogerie, Lebensmittel und Baumarkt, aufweisen“, so ein Sprecher der TEDi GmbH & Co. KG. Denn sobald der Anteil der „versorgungsrelevanten Waren im Sortiment“ über 50 Prozent, also mindestens 51 Prozent beträgt, sind laut Infektionsschutzgesetz die Bedingungen für eine Öffnung ab 1. März erfüllt. Versorgungsrelevant sind etwa Lebensmittel, Tier- oder Baumarktartikel. „Damit ist die Eröffnung unserer Filialen in Bayern und Sachsen-Anhalt im Sinne der Infektionsschutzverordnung erlaubt“, findet man nach wie vor bei Tedi.

Ganz so klar lag der Fall für manche Behörden jedoch nicht. „Sie zweifeln unseren überwiegenden Anteil an“, bestätigt man bei Tedi - die Polizei rückte an, zahlreiche Filialen mussten per Anordnung wieder schließen. „Obwohl wir in jeder Filiale Sortimentslisten vorweisen können, die bestätigen, dass der Anteil an relevantem Sortimenten 50 Prozent übersteigt.“ Bei Tedi sei man der Aufforderung zu schließen „natürlich gefolgt“, behalte sich aber rechtliche Schritte vor. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen. Kleiner Trost für Tedi und Deko-/Tierbedarf-/Schreibwaren-/Aufbewahrungsboxenfans: Der neue Öffnungsplan von Bund und Ländern erlaubt ab 8. März in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 die Öffnung von Geschäften im Einzelhandel, und da, so viel ist sicher, gehört Tedi wirklich dazu.