Auch große Läden dürfen wieder öffnen

Nach der Kritik des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes lenkt die Politik ein

27.04.2020 | Stand 27.04.2020, 22:54 Uhr
Ludwigstraße4 −Foto: Schmatloch

Nach der Kritik des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes lenkt die Politik ein

(ty) Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Bestimmung, der zufolge in Bayern nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfe, als erfassungswidrig kritisiert hatte, reagiert die Politik nun und lässt ab sofort auch die Öffnung größerer Geschäfte zu, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. „Wenn derartige Geschäfte öffnen, nachdem sie beispielsweise durch Absperrungen die tatsächlich zugängliche Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt haben, wird dies ab sofort nicht mehr beanstandet,“ sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml heute.

Das höchste bayerische Verwaltungsgericht hatte es als verfassungswidrig kritisiert, wenn Geschäfte in bestimmten Branchen wie dem Buchhandel auch mit mehr als 800 Quadratmeter Fläche öffnen dürfen, andere Branchen hingegen nicht. Darin sehen die Richter einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. „Bei der nächsten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden wir klar festlegen, dass ein entsprechendes Vorgehen zulässig ist“, sagte Huml.

In der Corona-Rechtsprechung gibt es einen Flickenteppich, wie am Beispiel der Nürnberger Modehauskette Wöhrl deutlich wird. Das Unternehmen hatte vor mehreren Verwaltungsgerichten geklagt, um eine beschränkte Öffnung seiner Filialen auf jeweils 800 Quadratmetern Verkaufsfläche durchzusetzen. In der ersten Instanz haben drei bayerische Verwaltungsgerichte in Würzburg, München und Bayreuth das erlaubt, drei weitere in Ansbach, Augsburg und Regensburg dagegen nicht. Die Rechtsprechung ist aber auch bundesweit gespalten. Während der bayerische Verwaltungsgerichtshof die 800-Quadratmeter-Regel für verfassungswidrig hält, erklärten die Oberverwaltungsgerichte von Niedersachsen und dem Saarland diese am Montag in separaten Entscheidungen für rechtens.