Auch am 50. Verhandlungstag im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess am Dienstag wird es voraussichtlich keine Verteidiger-Plädoyers geben. Die Anwälte des Mitangeklagten Sheqir K. haben am Montag auch die Landgerichtsrichter Michael Hauber und Richterin Julia Gaube „wegen drohender Befangenheit“ abgelehnt. „Anlass hierfür ist der Umstand, dass beide Richter mit einer weiteren Richterin über den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Konrad Kliegl entscheiden sollen“, teile Verteidiger Thilo Bals mit. Die beiden Richter gehören der mit dem Prozess befassten 1. Strafkammer an und haben am vergangenen Dienstag bei einer Zwischenberatung der Kammer über einen Antrag der Verteidigung mitentschieden, die nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft erfolgten Hinweise des Vorsitzenden auf die Möglichkeit der besonderen Schwere der Schuld und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung zu konkretisieren.
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Dies hatte dazu geführt, dass der Vorsitzende seinen Hinweis in Sachen Sicherungsverwahrung zurücknahm. Die Angeklagten waren daraufhin gefragt worden, ob ihre Anträge auf Aussetzung des Verfahrens damit erledigt seien, was zum Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden geführt hatte. Die Kammer „tut alles, um dem Aussetzungsantrag entgegenzuwirken“. so Bals. Auch die Verteidigung der Deutsch-Irakerin Shahraban K. B. werde am Dienstag weitere Anträge stellen, sagte Anwalt Alexander Stevens auf Anfrage unserer Zeitung.
Staatsanwalt forderte Vorbehalt der Sicherungsverwahrung
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte in ihren Plädoyers für beide Angeklagte eine lebenslange Haftstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und den Vorbehalt einer späteren Sicherungsverwahrung gefordert. Ein rechtlicher Hinweis des Richters nach dem Plädoyer hatte zur Wiederaufnahme der Beweisführung und mehrerer Verteidiger-Anträge geführt – unter anderem auf Aussetzung des Verfahrens.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, die 23-jährige Khadidja O. aus Eppingen bei Heilbronn durch einen Vorwand angelockt und ihr argloses Opfer mit 56 Messerstichen ermordet zu haben. Die angeklagte Shahraban K.B. gilt als Drahtzieherin für das Verbrechen, das ihr mutmaßlicher Komplize Sheqir K. unter ihrer Aufsicht ausgeführt haben soll. Das Opfer hätte laut Anklage für die ihr ähnlich sehende K.B. gehalten werden sollen, die ihren Tod vortäuschen wollte, um unterzutauchen und ein neues Leben zu beginnen. Die Angeklagte streitet dies ab, sieht sich selbst als Opfer und beschuldigt Sheqir K. als alleinigen Täter. Dieser hat zu den Vorwürfen bisher geschwiegen.
Prozessbeginn am Dienstag ist um 9.15 Uhr.