Testpflicht & Booster
Alle Corona-Regeln im Überblick: Das ist jetzt im Sport erlaubt

20.12.2021 | Stand 20.12.2021, 23:01 Uhr

−Symbolbild: Friso Gentsch/dpa

In der neuen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Staatsregierung Erleichterungen für den Sportbetrieb verankert.

Die Testpflicht bei Outdoor-Sport entfällt. Außerdem benötigen Menschen mit Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) künftig keinen Testnachweis mehr für Hallensport. Die derzeit gültigen, überarbeiteten Corona-Regeln im Sport:

Ist sportliches Training aktuell möglich?
Ja, unter bestimmten Regeln. Da kein bayerischer Landkreis mehr eine Inzidenz über 1000 hat, ist der Sportbetrieb erlaubt. Im Freien, wie in der Halle.



Welche Regeln gelten für den Sportbetrieb in der Halle?
Wer in Innenräumen Sport machen will, muss geimpft oder genesen sein und einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen (2G-plus). Ab dem 15. Tag nach der Booster-Impfung entfällt die Testpflicht. Kinder und Jugendliche, die in der Schule getestet werden, können ebenfalls am Sportbetrieb in der Halle teilnehmen. Regelmäßige Tests können sie zum Beispiel mit einem gültigen Schülerausweis belegen.

Welche Regeln gelten für den Sportbetrieb im Freien?
Die Bayerische Staatsregierung hat inzwischen beschlossen, dass für Sport unter freiem Himmel die Testpflicht entfällt. Es gilt die 2G-Regelung (geimpft oder genesen). Kinder und Jugendliche, die regelmäßig in der Schule getestet werden, können am Sportbetrieb teilnehmen.

Welche Tests sind in der Halle zugelassen?
Als Nachweis eines negativen Tests anerkannt werden ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test sowie Schnelltests, die 24 Stunden gültig sind. Die Bescheinigung kann in schriftlicher und elektronischer Form erfolgen. Auch Selbsttests unter Aufsicht werden akzeptiert. Die Impf-, Genesenen- und Testnachweise müssen zusammen mit der Identitätsfeststellung beim Zugang zur Halle kontrolliert, aber nicht dokumentiert werden. Einzig Selbsttests vor Ort müssen zwei Wochen lang aufbewahrt werden – mit Datum, Uhrzeit und Namen des Testenden sowie des „Überwachenden“.

Dürfen Duschen und Umkleiden genutzt werden?
Ja, allerdings darf die FFP2-Maske nur während des Duschens abgenommen werden, und es muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Was gilt für Trainer?
Für Übungsleiter gilt, wie bundesweit am Arbeitsplatz, die 3G-Regelung, sprich: Geimpft, genesen oder an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche mittels PCR- bzw. PoC-PCR-Test negativ getestet.

Sind Wettkämpfe mit Zuschauern erlaubt?
Ja. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Rutscht ein Landkreis wieder über den Inzidenzwert von 1000, gilt die Hotspot-Regelung und Sportstätten für den Breitensport müssen geschlossen werden. Für die Kontrolle der 2G-plus-Regelung ist der Heimverein verantwortlich.

Was gilt für Zuschauer?
Für Fans gilt im Freien wie im Innern nach wie vor die 2G-plus-Regelung. Der Ticketverkauf sollte online erfolgen.

pnp