Alarmstufe Rot: Ingolstadt fest im Würgegriff von Corona

Weil der Inzidenzwert über 50 liegt, wurden die Corona-Schutzmaßnahmen drastisch verschärft

19.10.2020 | Stand 19.10.2020, 16:14 Uhr
Maske1 −Foto: SCHMATLOCH

Weil der Inzidenzwert über 50 liegt, wurden die Corona-Schutzmaßnahmen drastisch verschärft

(ty) Es ist ernst geworden in Ingolstadt. Verdammt ernst. Und schneller, als die meisten das gedacht hätten. Weil der Inzidenzwert der Stadt einige Tage über der ersten Warnstufe (35) lag, hatte die Stadt Ingolstadt am vergangenen Freitag zu einer Pressekonferenz geladen, um die neuen, erweiterten Corona-Schutzmaßnahmen bekannt zu geben. Dass die Stadt zu diesem Zeitpunkt vermutlich bereits die 50 überschritten hatte, hat da wohl noch niemand geahnt. Und so gelten, bevor die der ersten Stufe so recht umgesetzt werden konnten, bereits die scharfen Regeln der 50er Grenze.

Das betrifft zuvorderst – und gemäß dem Erlass des bayerischen Kabinetts – die Maskenpflicht, die seit vergangenen Samstag in weiten Teilen der Innenstadt auch im Freien bereits gilt, und die Sperrstunde in der Gastronomie, die nun statt 23 Uhr bereits ab 22 Uhr die Lokale leerfegt. Doch es gibt noch weitere Einschränkungen, was zum Beispiel die erlaubten Kontakte betrifft.

Alle diese Maßnahmen gelten zunächst bis 28. Oktober. Sowohl Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll als auch Rechtsreferent Dirk Müller ließen bei der Vorstellung der Maßnahmen keinen Zweifel daran, dass die Lage ernst ist. „Es könnte jetzt die letzte Chance sein, einen Lockdown zu verhindern“, meinte Deneke-Stoll. Und Müller sieht Ingolstadt an einem Wendepunkt angekommen. Da wusste er noch nichts davon, dass auch die 50er Marke gerissen wurde.

Maskenpflicht

Eine generelle Maskenpflicht gilt von 7 bis 24 Uhr auch auf stärker frequentierten Plätzen im Freien. In der Ingolstädter Innenstadt sind diese im Bereich der Achse Donaustraße – Rathausplatz – Moritzstraße – Am Stein – Harderstraße (bis Ecke Auf der Schanz/Dreizehnerstraße), der Achse Kreuztor – Kreuzstraße – Theresienstraße – Ludwigstraße – Paradeplatz, sowie in der Dollstraße und Milchstraße.

Darüber hinaus muss die Maske vor Schulen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden getragen werden, sowie in den Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere an Busbahnhöfen, Bushaltestellen, Bahnhöfen und Bahnhalten.

Es gilt eine generelle Maskenpflicht im Unterricht in den Schulen, Bildungseinrichtungen sowie Bildungsstätten. Die generelle Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Gebäuden, soweit das Infektionsrisiko nicht durch organisatorische oder hygienetechnische Maßnahmen weitestgehend reduziert werden kann.

Ferner gilt die generelle Maskenpflicht auch für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen wie den Heimspielen des FC 04 sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten. Beispielsweise im Theater, im Kino oder auch in der Halle neun.

„Es wird eine Maskenpflicht überall dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen“, so der städtische Rechtsreferent Dirk Müller. Infolgedessen gelte überall dort, wo ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht.

In der heutigen Sitzung der Arbeitsgruppe Corona mit Vertretern des Staatlichen Schulamtes und der weiterführenden Schulen wurde festgelegt, dass die Stufe II nach dem Hygienekonzept des Kultusministeriums im Bereich der Schulen beibehalten werden soll. Es wird aber ergänzend eine Maskenpflicht auch für Grundschüler im Unterricht festgesetzt. Die Kindertagesstätten bleiben, solange es das Infektionsgeschehen zulässt, weiterhin geöffnet.

Sperrstunde ab 22 Uhr

Es wurde eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 22 bis 6 Uhr eingeführt. Ab 22 Uhr darf zudem an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr Alkoholverbot.

Kontaktbegrenzung

Private Feiern und Kontakte sind auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt. Die jeweils verantwortlichen Gaststättenbetreiber sind verpflichtet, die erweiterten Kontaktbeschränkungen entsprechend zu berücksichtigen und ihren Gaststättenbetrieb entsprechend zu organisieren.

Überall an den genannten Achsen sollen Hinweisschilder aufgestellt, um die Bürger auf die neuen Regelungen aufmerksam zu machen. Am ersten Wochenende der Maskenpflicht war indes weit und breit kein Schild auszumachen. Dementsprechend traf man auf viele Passanten, die von der Maskenpflicht schlicht nichts wussten.

„Wir werden nicht gleich die große Keule auspacken“, sagt Müller und meint damit, dass gerade am Anfang nicht jeder Verstoß sofort geahndet werde. Mit Augenmaß vorzugehen hat sich die Stadtverwaltung vorgenommen. Dennoch wird es Kontrollen geben, nicht zuletzt, was die Einhaltung der gastronomischen Sperrstunde betrifft.

Bislang, so die kommissarische Leiterin des Gesundheitsamtes, Astrid Grundbrecher, lasse sich in Ingolstadt kein Hotspot ausmachen, was die Verbreitung des Virus betrifft. Doch trügen Reiseheimkehrer einen erkennbaren Anteil an den Neuinfektionen bei.

In der möglichst weitreichenden Befolgung der jetzt gültigen Maßnahmen und der damit verbundenen Disziplin liegt nicht nur für Ingolstadt die Chance, die viel zitierte zweite Corona-Welle im Zaum zu halten. Das beschwor auch Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll: „Analog zum generellen Infektionsgeschehen hat das Corona-Virus auch Ingolstadt wieder fester im Griff. Ich bitte daher alle Ingolstädter eindringlich darum, die nun getroffenen Maßnahmen zu beachten und einzuhalten. Oberstes Ziel muss es sein, dass die Kontakte von Infizierten weiterhin nachverfolgt werden können und eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden wird“, betonte sie. Es sei die Aufgabe eines jeden Einzelnen, dafür zu sorgen, dass „wir in Ingolstadt nicht über die kritische Marke von 50 oder höher kommen und stärkere Einschnitte notwendig werden. Das jedoch war zu diesem Zeitpunkt bereits ein frommer Wunsch.

Im Westpark gilt ebenfalls eine Maskenpflicht. Centermanager Frank Hausschmid betonte, dass das Hygienekonzept des Einkaufszentrums für alle Eventualitäten ausgearbeitet sei. Damit seien auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50, die ja nun eingetreten ist, keine weiteren Vorkehrungen zu erwarten. Man lasse weiterhin nur die vorgeschriebene Höchstzahl von 3200 Besuchern in das Einkaufszentrum.