Ärger mit sogenannten Berufsklägern

Ingolstädter Elektronikhändler MediaMarktSaturn und seine Muttergesellschaft Ceconomy haben erneut juristische Scherereien

11.06.2021 | Stand 11.06.2021, 12:34 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Pexels

Ingolstädter Elektronikhändler MediaMarktSaturn und seine Muttergesellschaft Ceconomy haben erneut juristische Scherereien

Von Christian Tamm

Der Ingolstädter Elektronikhändler MediaMarktSaturn und seine Düsseldorfer Muttergesellschaft Ceconomy haben erneut juristische Scherereien vor der Brust. Ärgerliche noch dazu. Denn sogenannte Berufskläger wollen die Einigung zwischen der Ceconomy AG und der Familie Kellerhals anfechten, von der man sich schlankere und schnellere Strukturen im Gesamtkonzern erhofft. Die Aussichten auf Erfolg dürften zwar begrenzt sein. Dennoch bremsen diese - wohl zu erwarten gewesenen - Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen die Transaktion und die geplanten Kapitalmaßnahmen erstmal aus.

Nach Jahren des Streits hatten sich die Ceconomy AG und die Familie des verstorbenen MediaMarkt-Gründers Erich Kellerhals im Dezember 2020 geeinigt. MediaMarktSaturn soll bald in Gänze der Düsseldorfer Holding gehören. Doppelstrukturen etwa auf Vorstandsebene könnten dann abgebaut, nennenswerte Summen eingespart werden. Die Familie Kellerhals gibt dafür ihre über die Beteiligungsgesellschaft Convergenta gehaltenen knapp 21,7 Prozent von MediaMarktSaturn ab und erhält im Gegenzug bis zu 29,99 Prozent der Ceconomy AG.

Der Vorstandsvorsitzende Bernhard Düttmann sprach sogar von einem "historischen Moment" für das Unternehmen. Im Februar stimmten die Aktionäre dann während einer virtuellen Hauptversammlung der Ceconomy den Plänen mit einer überwältigenden Mehrheit von 98,84 Prozent zu. Euphorie in Düsseldorf.

Gegen diesen Beschluss der Anteilseigner haben nun aber deutschlandweit bereits einschlägig bekannte Berufskläger mobil gemacht. "Die Klage stützt sich unter anderem auf Vorwürfe zur Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit des sogenannten Covid-19-Gesetzes und eine angeblich rechtswidrige beziehungsweise ermessensfehlerhafte Inanspruchnahme des Gesetzes durch die Ceconomy AG", teilte der Konzern mit. Vereinfacht bedeutet das: Die Kläger zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Hauptversammlungen ohne Präsenz und den dort getroffenen Beschlüssen. Das Covid-19-Gesetz ermöglicht dies allerdings ausdrücklich. Neben weiteren Vorwürfen geht es laut der Holding auch um eine "angeblich rechtswidrige Verkürzung der Frist für die Einreichung von Fragen" im Vorfeld.

Nach einem Bericht der "Lebensmittelzeitung" nennt das zuständige Gericht in dem Fall vier Klagende. So sollen etwa die Rechtsanwälte Moritz Reimers und Martin Nolle aus Berlin Klage eingereicht haben. Und auch Karl-Walter Freitag, einer der prominentesten der sogenannten Berufskläger im Land, ist mit dabei.

Unbekannt sind diese Namen in der Führung von Ceconomy und MediaMarktSaturn sicher nicht. Denn auch im Zuge der Aufteilung der ehemaligen Muttergesellschaft der Ingolstädter, der früheren Metro AG, klagten die oben genannten - im Übrigen noch an der Seite von Erich Kellerhals und seiner Gesellschaft Convergenta. Ohne Erfolg: Das Elektronik- und Unterhaltungssegment der Metro mit den Marken MediaMarkt, Saturn und Redcoon ist seither unter dem Dach der Ceconomy AG organisiert.

Auch gegen die aktuellen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen hat sich Ceconomy bereits juristisch zur Wehr gesetzt. Beim Oberlandesgericht in Düsseldorf habe man ein sogenanntes aktienrechtliches Freigabeverfahren eingeleitet, so ein Sprecher gegenüber unserer Redaktion. Man habe bereits wichtige Weichen in der Transaktion, die nun bis zum Gerichtsbeschluss ruhen muss, gestellt. Zudem verweist Ceconomy auf die sehr hohe Zustimmung der Hauptversammlung. Laut Gesetz muss ein solches Freigabeverfahren in einem Zeitraum von drei Monaten entschieden sein. "Wir erwarten daher eine Entscheidung bis etwa Ende Juli", sagte der Sprecher weiter. Den Vollzug der Transaktion erwarte man bis spätestens zum Ende des Geschäftsjahres.