Abenteuerliche Verfolgungsjagd

Zeuge verfolgt zwei Automatenknacker, wird mit einem Messer bedroht und mit Steinen beworfen

26.04.2021 | Stand 26.04.2021, 10:58 Uhr

Zeuge verfolgt zwei Automatenknacker, wird mit einem Messer bedroht und mit Steinen beworfen

(ty) Ein aufmerksamer Zeuge vereitelte am vergangenen Sonntag einen Diebstahl nach einem Automatenaufbruch am Bahnhof Pfaffenhofen. Kurz vor 22 Uhr befanden sich ein 16-Jähriger und ein 18-Jähriger aus dem Raum Ingolstadt am Bahnhof in Pfaffenhofen. Die beiden jungen Männer beschädigten einen im Bahnhofsgebäude aufgestellten Snack-Automaten und versuchten daraus verschiedene Süßigkeiten zu entwenden. Dabei wurden sie von einem Zeugen beobachtet. Als die beiden dies bemerkten, flüchteten sie, wurden aber von dem Zeugen verfolgt. Im Bereich der Zeughausstraße stolperte ein Täter und der Zeuge konnte ihn einholen und festhalten.

Um die gemeinsame Flucht fortsetzen zu können, kehrte sein Mittäter um und zückte ein Messer. Dieses hielt er drohend in Richtung des Zeugen und verlangte die Freigabe seines Kumpans, andernfalls würde er zustechen. Der Zeuge ließ den Festgehaltenen laufen und versuchte nun, dem anderen Täter das Messer aus der Hand zu schlagen. Das fiel tatsächlich zu Boden, der Zeuge verletzte sich aber bei der Aktion.

Nun versuchten die Täter den Zeugen mit Steinwürfen zu vertreiben, kamen aber trotz aller Fluchtversuche nicht mehr weit. Mittlerweile waren mehrere Streifen der Polizei in dem Bereich eingetroffen. Die beiden Täter wurden von einer Streifenbesatzung gestellt. Das verwendete Messer wurde sichergestellt. Unklar war, ob die Täter überhaupt Beute gemacht hatten. Der Zeuge glaubte, dass die Täter auf der Flucht noch Diebesgut weggeworfen oder verloren hätten. Tatsächlich konnte aber bei einer Absuche nichts gefunden werden. Bei der Festnahme führten die beiden Täter jedenfalls kein Diebesgut mit sich.

Dafür wurde bei einem Täter eine geringe Menge Cannabis gefunden. Was die beiden jungen Männer in Pfaffenhofen überhaupt machten, war nicht klar. Jedenfalls hätten sie sich aufgrund der herrschenden Ausgangsbeschränkung hier gar nicht mehr aufhalten dürfen. Beide mussten sich einer Blutentnahme unterziehen und sollten nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Das gestaltete sich dann aber schwieriger als gedacht. Nachdem ein jugendlicher Täter seinen Eltern übergeben werden konnte, sollte der andere Täter in eine therapeutische Wohngemeinschaft in Ingolstadt gebracht werden. Dort soll er nach eigenen Angaben wohnen. Dort eingetroffen wurde aber klar, dass da etwas nicht stimmen konnte. Jedenfalls kannten die dortigen Bewohner der Einrichtung den jungen Mann nicht. Da der einen verwirrten und hilflosen Eindruck machte, musste er in schließlich Schutzgewahrsam genommen werden.