Großeinsatz der Polizei
34-Jähriger nimmt in Oberbayern Angestellte als Geisel und sticht Helfer nieder

16.11.2021 | Stand 16.11.2021, 8:46 Uhr

Foto: dpa

Ein 34-jähriger hat am Montagnachmittag in Mühldorf am Inn einen Mann schwer verletzt. In einer Spielhalle hat er zunächst eine Angestellte unter seine Gewalt gebracht und dann den Mann in den Oberkörper gestochen.

Wie die Polizei mitteilt, hat ein Passant gegen 16.50 Uhr den Notruf gewählt, weil ihm in der Adolf-Kolping-Straße ein mit einem Messer bewaffneter Mann verdächtig vorkam.

Hinzugerufene Streifen konnten den Verdächtigen dabei beobachten, wie er kurze Zeit später in eine nahe gelegene Spielhalle ging. Nachdem er auf die polizeilichen Einsatzkräfte aufmerksam geworden war, brachte der Verdächtige eine Angestellte der Spielhalle unter Vorhalt seines mitgeführten Messers in seine Gewalt.

Helfer wird im Gerangel verletzt

Ein anwesender Gast der Spielhalle kam der Angestellten zu Hilfe und versuchte seinerseits, den Angreifer zu überwältigen. Im Laufe des folgenden Gerangels erlitt der Helfer eine Stichverletzung im Oberkörper. Unmittelbar darauf konnte der Angreifer, ein 34-jähriger Mann aus Mühldorf am Inn, durch die Polizei überwältigt und vorläufig festgenommen werden.

Beim Verletzten leiteten die polizeilichen Einsatzkräfte sofort die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und verständigten Notarzt und Rettungsdienst. Der Mann musste zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Über seinen Gesundheitszustand können momentan keine näheren Angaben gemacht werden.

Die Angestellte des Spiellokals erlitt einen Schock und wurde von einem Kriseninterventionsteam betreut. Die Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn hat unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein die Ermittlungen gegen den 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen aufgenommen.

Tatmotiv noch nicht bekannt

Im Laufe des morgigen Dienstag werden die Ermittlungsbehörden über die Haftfrage gegen den Angreifer entscheiden. Er befindet sich zur Stunde im Polizeigewahrsam. Zu seinem Tatmotiv können aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskünfte erteilt werden.

lha