2,4 Millionen Euro Sozialversicherungsabgaben nicht abgeführt

Schwarzarbeit: Vier Männer aus dem Raum Ingolstadt zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt

25.06.2020 | Stand 25.06.2020, 12:34 Uhr
Justizia
Symbolbild Gericht −Foto: Pixabay

Schwarzarbeit: Vier Männer aus dem Raum Ingolstadt zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt

(ty) Vor dem Landgericht München II wurden drei Tiefbauunternehmer und ein kaufmännischer Angestellter aus dem Raum Ingolstadt, die Schwarzarbeiter beschäftigt hatten, zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt. Sie hatten laut Anklage mehr als 2,4 Millionen Euro Sozialversicherungsabgaben nicht abgeführt. Das teilt das Hauptzollamt Augsburg am Donnerstag mit.

Bereits Ende September 2018 hatten rund 250 Zollbeamte der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" in vier Bundesländern im Auftrag der Staatsanwaltschaft München II insgesamt 35 Firmen- und Privatadressen durchsucht und Firmenkonten mit insgesamt 200 000 Euro gepfändet. Die vier Haupttäter aus dem Raum Ingolstadt wurden zeitgleich in Untersuchungshaft genommen.

Von September 2012 bis September 2018 führten die drei verurteilten griechischen Staatsangehörigen und ein deutscher Staatsbürger für 34 verschiedene Auftraggeber Arbeiten im Tiefbaugewerbe aus. Diverse Aufträge wurden an Subunternehmer weiter vergeben, die in den Augen der Ermittler keine selbstständigen Firmen, sondern abhängige Beschäftigte waren. Für diese hätten die Verurteilten als Arbeitgeber ebenfalls Sozialversicherungsabgaben entrichten müssen. Es wurden unter anderem Arbeiter in einem Café in Ingolstadt, welches in der Tiefbauerbranche auch als Tagelöhnerbörse galt, angeworben, wie es die Behörde ausdrückt. Für die Tätigkeit dieser Schwarzarbeiter wurden keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.

Nach der Ermittlung konnte die Staatsanwaltschaft München II im Juli 2019 Anklage über 2,4 Millionen Euro nicht abgeführte Sozialversicherungsabgaben, 417 000 Euro nicht entrichtete Beiträge an die Berufsgenossenschaft Bau und 355 000 Euro "gesparte" Beiträge an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse SOKA Bau erheben. Nach 15 Verhandlungstagen, zuletzt unter den Corona-Hygienemaßnahmen wurden nun die Plädoyers gesprochen und das Urteil verkündet.

Der Haupttäter und Geschäftsführer einer Tiefbaufirma, der 56-jährige T., wurde vom Vorsitzenden Richter Weickert zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 660 Tagessätzen verurteilt, wie das Hauptzollamt Augsburg mitteilt. Sein kaufmännischer Angestellter, der 55-jährige K., wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. K. musste sich zusätzlich wegen Betruges gegenüber der Stadt Ingolstadt beziehungsweise dem Job Center Ingolstadt verantworten, da er Arbeitslosengeld II und später Sozialhilfe in Höhe von insgesamt 70 000 Euro bezogen hat, obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben waren. Die Geschäftsführer von zwei weiteren Tiefbauunternehmen wurden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen beziehungsweise einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Da die Täter voll geständig waren, bereits zwischen zwei und 12 Monaten in Untersuchungshaft verbrachten und "Schadenswiedergutmachung geleistet haben", wie es in der Mitteilung heißt, wurden alle verhängten Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt. "Um die nachträglichen Zahlungen an die Krankenkassen leisten zu können, habe der Hauptbeschuldigte sogar sein Haus in Ingolstadt veräußert und sich dadurch 'entreichert', so sein Verteidiger", heißt es in der Mitteilung.

Die Plädoyers der Verteidiger, in denen sie ausführten, dass ihre Mandanten über keine entsprechende Schulbildung und teilweise keinerlei wirtschaftliche Kenntnisse verfügen, beeindruckte den Richter laut dem Hauptzollamt wenig. "Ebenso wenig die Schutzbehauptung, man habe das Rad nicht neu erfinden wollen und das "Modell" im Vertrauen auf Bekannte und Freunde einfach übernommen", schreibt das Hauptzollamt. In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter, dass ein Sozialstaat nur dann funktionieren könne, wenn die Zahlungen, die der Staat einfordert, auch geleistet werden würden.