150 Euro, wenn die Maske fehlt

Verstöße gegen Maskenpflicht: Bayern legt Bußgeld-Höhe fest

24.04.2020 | Stand 24.04.2020, 11:23 Uhr
Maske −Foto: SCHMATLOCH

Verstöße gegen Maskenpflicht: Bayern legt Bußgeld-Höhe fest

(ty) Ab kommendem Montag gilt in Läden und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Bayern die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Dem Vernehmen nach werden 150 Euro Bußgeld fällig, wenn gegen diese Pflicht verstoßen wird. Der Corona-Bußgeldkatalog wird diesbezüglich derzeit von Innen- und Gesundheitsministerium abgestimmt. Die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, gilt ab dem Alter von sechs Jahren – "ab dem 7. Lebensjahr", wie es in der Vorlage heißt. Laut Ministerpräsident Markus Söder reiche auch das Tragen eines Schals oder eines Tuches. Der überarbeitete Corona-Bußgeldkatalog muss spätestens am Wochenende erlassen werden, soll er ab Montag tatsächlich gültig sein. In Regierungskreisen heißt es, dass die Einhaltung auch "nachhaltig kontrolliert" werde.

Von Alexander Kain